Mindestlohn im Bauhauptgewerbe – Schiedsspruch vom 19. Dezember 2019 angenommen

Der Schiedsspruch vom 19. Dezember 2019 ist von allen drei Tarifvertragsparteien angenommen worden.

Das Votum des ZDB beruht auf der geltenden ZDB-Satzung. Danach ist für die Annahme des Schiedsspruchs in den West-Verbänden eine Zustimmungsquote von mindestens 85 Prozent erforderlich. In Ostdeutschland liegt die Zustimmungsquote bei 50 Prozent.

Das Abstimmungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

Bei den West-Verbänden lag die Zustimmungsquote bei 96 Prozent.
Bei den Mitgliedsverbänden des ZDB in Ostdeutschland hat sich eine Zustimmungsquote von 68 Prozent ergeben.

Der Mindestlohn-Tarifvertrag erhält das Abschlussdatum 17. Januar 2020 und wird zur Unterschriftsleistung in Umlauf gesetzt.

Der Mindestlohn bleibt zunächst auf dem bisherigen Niveau. Eine Erhöhung erfolgt erst zum 1. April 2020

um 0,35 Euro auf 12,55 Euro für den Mindestlohn 1,
um 0,20 Euro auf 15,40 Euro für den Mindestlohn 2 (West)

und um 0,20 Euro auf 15,25 Euro für den Mindestlohn 2 (Berlin).

Der Tarifvertrag ist erstmals zum 31. Dezember 2020 kündbar.

Neu eingefügt wurde in Paragraf 2 (7) des Tarifvertrages eine Regelung, die Auftraggebern von Werkleistungen das Recht gibt, Nachweise zur Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne zu verlangen.

Die Tarifvertragsparteien werden unverzüglich das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages einleiten.

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