VOB-Fälle

Übersicht
Alle VOB-Fälle durchsuchen:
  • "wandbekleidung nebenleistung" - entweder der eine oder der andere Begriff kommt vor
  • "+wandbekleidung +nebenleistung" - der eine und der andere Begriff kommen gemeinsam vor
  • "wandbekleidung -nebenleistung" - "wandbekleidung" nicht aber "nebenleistung" kommt vor
1842
Abrechnung von Spannbetondecken
1838
Abrechnung von Trockenbauarbeiten
1837
Vergütung für die Erstellung von Planungsunterlagen?
1835
Abrechnung von Kleinflächen bei Putzarbeiten
1834
Abrechnung von Brettschichtholzbindern
1832
Abrechnung einer Streifenfundamentschalung
1831
Übermessen von ISO-Kimmschichten
1830
Unterfüttern von Holzschwellen als Nebenleistung?
1828
Geschuldete Holzqualität
1827
Übermessen von Formteilen bei Dämmarbeiten
1826
Abrechnung als Arbeitsgerüst oder Traggerüst?
1825
Abrechnung von Bauschnittholz
1824
Zusätzliche Vergütung bei Erschwernissen bei Isolierungen durch zu geringen Rohrabstand
1822
Vorhaltung der Baustelleneinrichtung
1818
Auslegung eines Leistungsverzeichnisses
1817
Vorhaltezeitraum für Baustelleneinrichtung
1816
Vergütung von Kimmschichten
1805
Vergütung von Leistungen im Bereich kreuzender Leitungen
1804
Vorrang vertraglicher Abrechnungsregeln
1803
Abrechnung von Wärmedämm-Arbeiten

Niedersächsische Bauschlichtungsstelle

Die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle ist eine vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen, dem Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V., dem Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Niedersachsen/Bremen, dem Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag und der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen gemeinsam gegründete unabhängige Einrichtung, die bei Streitigkeiten aus Bauverträgen eine sachkundige, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten herbeiführen will.

Zur Website der Niedersächsischen Bauschlichtungsstelle

 

Registrierte Mitglieder erhalten Zugriff auf detaillierte Informationen und Dokumente.

Eingeloggt bleiben

Als registriertes Mitglied des BVN stehen Ihnen weitere Informationen und Downloads zur Verfügung.