Baukindergeld kann online beantragt werden

Nach Mitteilung der KfW kann das Baukindergeld ab dem 18. September online beantragt werden. Der Antrag kann erst nach Einzug gestellt werden und wird einmal im Jahr ausgezahlt; (analog der ehemaligen "Eigenheimzulage"). Auch wenn das Baukindergeld in jährlichen Raten und erst nach Fertigstellung gezahlt wird, kann es von den Kreditinstituten als Eigenkapitalersatz gewertet werden.

Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar gewährt. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Beizubringende Dokumente sind: Einkommenssteuerbescheide, die Meldebestätigung und ein Grundbuchauszug.

Die zur Wohneigentumsförderung von Familien gedachte Maßnahme sieht vor, dass Familien mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von 75.000 € und zusätzlich 15.000 € pro Kind einen Zuschuss von 1.200 € je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuanschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum (auch im Wohnungsbestand) über 10 Jahre erhalten. Je Kind beträgt der Zuschuss also 12.000 €, wenn das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke genutzt wird.

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