Meisterprämie

Seit dem 14. Mai 2018 kann die „Meisterprämie" für das Handwerk in Höhe von 4.000 Euro von niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk bei der NBank beantragt werden.

Die Prämie richtet sich an diejenigen, die ihre Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung (HwO) nach dem 1. September 2017 abgelegt haben oder dies noch bis spätestens 31. Dezember 2019 tun werden. Maßgeblich ist dabei das Datum des Prüfungszeugnisses. Voraussetzung: Wohnsitz oder Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten müssen in Niedersachsen liegen.

Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital, dazu ist eine Registrierung auf der Website https://kundenportal.nbank.de/irj/portal erforderlich. Die NBank prüft die Anträge und ist für Bewilligung und Auszahlung zuständig.

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