Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Wichtiges Signal für das niedersächsische Baugewerbe

Heute hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz und damit der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Wohngebäude zugestimmt.

„Das beschlossene Wachstumschancengesetz ist ein wichtiger Impuls: Die degressive Afa stand als seit langen auf unserer Forderungsliste als ein probates Mittel, den Wohnungsneubau wiederzubeleben“, sagt Matthias Wächter, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbands Niedersachsen. „Jedoch wird nur eine Kombination vieler Maßnahmen nachhaltige Erfolge zeitigen: Die Rückkehr zum EH-55 Standard, das Aussetzen der Grunderwerbssteuer und das Auflegen zinsgünstiger Neubaudarlehen auf Landesebene müssen ebenfalls kommen, um Entlassungen im niedersächsischen Baugewerbe zu verhindern.“

Wachstumschancengesetz: "Die Entlastungen müssen Hand in Hand gehen mit weiteren Maßnahmen" 

"Endlich! Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder das Wachstumschancengesetz samt der degressiven AfA verabschiedet. Dies wird dem Wohnungsbau einen dringend benötigten Wachstumsimpuls geben. Investoren und Bauherren haben wieder etwas mehr Sicherheit und werden mehr Projekte anschieben. Damit allein ist die deutsche Wohnungsbaukrise aber noch lange nicht gelöst. Die Entlastungen müssen Hand in Hand gehen mit weiteren Maßnahmen.

Die Bundesregierung muss sich entscheiden: entweder die Anforderungen senken oder die Neubau-Förderungen erhöhen. Bei den jetzigen Bauzinsen, den Materialpreisen und den energetischen Anforderungen der Bundesregierung können die meisten Bauwilligen nur noch mit einer Zinsstütze bauen.

Dazu gehört, die Förderprogramme auf den EH 55-Standard auszurichten und sie so auszustatten, dass sie auch ein Jahr lang verfügbar sind. Zusätzlich muss die große Novelle des Baugesetzbuches endlich umgesetzt werden. All dies kann einen echten Unterschied machen, dass Deutschland wieder mehr Wohnungen baut", sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

 

 

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