Enwurf zum Jahressteuergesetz 2022 - BVN begrüßt Erhöhung der Afa im Mietwohnungsbau

Mit der Verlängerung der Abschreibungsfrist setzt die Bundesregierung eine langjährige Forderung des deutschen Baugewerbes um.

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) begrüßt die geplante Erhöhung der Abschreibung im Mietwohnungsbau von zwei auf drei Prozent, die im Entwurf im Jahressteuergesetz 2022 vorgesehen ist.

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