Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Information über die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert über Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Fokus soll auf der Sanierung liegen, Zuständigkeiten sollen klarer formuliert sein. Der erste Schritt, die Komplettsanierung und der Neubau, wird bereits ab dem 28.07.2022 in Kraft treten. Es folgt der 2. Schritt, die Förderung von Einzelmaßnahmen, mit dem in Kraft treten am 15.08.2022.

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