Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen zum Saison-Kurzarbeitergeld

Weil wegen des Auftragseinbruchs im Wohnungsneubau die Gefahr wächst, dass gut ausgebildete Fachkräfte in andere Branchen abwandern, hat das Kabinett des Landes Niedersachsen am 27. Februar 2024 eine Bundesratsinitiative beschlossen.

Sie soll Baubetrieben einen erleichterten Zugang zu Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld) ermöglichen. 

Mit Hilfe einer gesetzlichen Regelung könnte das Saison-Kurzarbeitergeld über den gesetzlich festgelegten Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März hinaus befristet ausgeweitet werden. Der Bundesrat hat am 22. März den Entschließungsantrag Niedersachsens jedoch zur Beratung in seine Ausschüsse verwiesen. Mit einer weiteren Plenarbefassung kann frühestens am 26. April 2024 gerechnet werden.  

Ziel ist es, den von Personalabbau bedrohten Wohnungsbaubetrieben bei Kurzarbeit im gesamten Jahr 2024 eine vorübergehende Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu gewähren. Diese würde aus Rücklagemitteln der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert. Damit ließen sich dann auch längere Zeiten der Kurzarbeit bewältigen.  

Allerdings gestalten sich die Gespräche mit dem verantwortlichen Bundesministerium für Arbeit und Soziales sehr zäh. Für die Umsetzung des Vorschlages wird eine gesetzliche Grundlage benötigt. Eine klare Aussage, ob das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Lösung realisieren würde, steht noch aus.

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