Förderprogramm für KMU "Digital jetzt"

Das BMWI startet im August ein weiteres Förderprogramm, das die Digitalisierung von KMU unterstützen soll.

Digitalisierung am Bau

Der Bund macht einen neuen Anlauf, die Digitalisierung von KMUs zu unterstützen. Das neue Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU" unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) in zwei Modulen:

  1. bei Investitionen in digitale Technologien, insbesondere Hard- und Software (Modul 1),
  2. bei Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen (Modul 2).

 

Die maximale Förderhöhe wird 50.000 Euro betragen (bei Wertschöpfungsketten und –netzwerken 100.000 Euro pro Antragsteller), die minimale Förderhöhe 17.000 Euro (Modul 1) bzw. 3.000 Euro (Modul 2). Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate.

Die Förderquote staffelt sich nach Unternehmensgröße. Wegen der Corona-Krise wird sie bis 30.06.2021 um 10 Prozentpunkte höher sein als danach. Sie beträgt

  • 50 % bei Betrieben bis 50 Mitarbeiter (ab Juli 2021: 40 %)
  • 45 % bei Betrieben bis 250 Mitarbeiter (ab Juli 2021: 35 %)
  • 40 % bei Betrieben bis 499 Mitarbeiter (ab Juli 2021: 30 %)

Eine Erhöhung der Förderquote ist darüber hinaus möglich bei:

  • Investitionen in strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
  • Investitionen von mehreren KMU innerhalb eines Wertschöpfungsnetzwerks oder einer Wertschöpfungskette (+5 Prozentpunkte)
  • Investitionen in die IT.Sicherheit, inkl. Datenschutz (+5 Prozentpunkte)

Nicht gefördert werden u.a.:

  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme und Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- und Routineinvestitionen
  • erstmalige IKT-Grundausstattung
  • Beratungsleistungen

Auf Nachfrage erklärt das BMWI, dass in kleinen Betrieben auch Software gefördert werden könne, die in anderen Unternehmen bereits "Standard" sei, z.B. für das Gerätemenagement. Das müsse man im Einzelfall entscheiden. Die erstmalige Anschaffung einer ERP-Software könne gefördert werden, aber "Standardsoftware" im Sinne von Word oder Excel auf keinen Fall. Ebenso werde die erstmalige Einrichtung eines Online-Shops gefördert, auch wenn dieser in anderen Unternehmen üblich sei. Und die Anschaffung eines größeren Servers sei auch förderfähig.

Voraussetzung für eine Förderung wird ein Digitalisierungsplan sein, der „qualifizierte Investitionen" mit langfristigem Effekt gewährleisten soll. Er beschreibt den Ist-Zustand, das geplante Digitalisierungsvorhaben (Modul 1) bzw. Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen (Modul 2) und die dadurch angestrebten Verbesserungen. Dabei handele es sich bei dem Digitalisierungsplan nicht um ein ausführliches Dokument - der Digitalisierungplan könne interaktiv (fragengeführt) in einem Webmodul zusammengestellt werden, so das BMWI. Gegebenenfalls kann dabei auch die Hilfe der Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 in Anspruch genommen werden.

Der Start des Programms ist für August 2020 vorgesehen. Bislang ist geplant, bis 2023 jährlich 50 Mio. Euro für die Förderung bereit zu stellen. Hinsichtlich weiterer Details zu "Digital jetzt" werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Weitere Förderprogramme im Bereich Digitalisierung sind bereits beispielsweise

  • ERP Digitalisierungskredit der KfW
  • go-digital
  • Förderung des unternehmerischen Know-Hows
  • unternehmensWert:mensch plus

Daneben können auch die altbewährten KfW-Programme Unternehmerkredit (Programm 37) und ERP Gründerkredit Universell (Programm 73) für Digitalisierungsprojekte in Anspruch genommen werden - oder Förderprogramme der Bundesländer (z.B. Digitalbonus).

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