Umsatzsteuer - Kurzinformation zur geplanten Steuersatzsenkung

In einer komprimierten Zusammenfassung finden Sie im beiliegenden Merkblatt erste Informationen für baugewerbliche Unternehmen im Kontext der geplanten Mehrwertsteuersenkung.

Geld

Das Merkblatt setzt sich u. a. mit den nachfolgenden Fragen auseinander:

  • Was ist entscheidend für die Anwendung des Steuersatzes?
  • Wann erkennt die Finanzverwaltung Teilleistungen an?
  • Was gilt bei Abschlagszahlungen (nebst Beispiel mit Schlussrechnung)?
  • Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer in Angeboten und Verträgen?

Die Unterlage gibt dabei den Stand zum 16. Juni 2020 wieder. Ein finales Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung ist in dieser Angelegenheit noch nicht ergangen. Wir werden Sie an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen informieren und bitten derweil um Nachsicht, dass konkrete Sachverhalte zum gegenwärtigen Zeitpunkt (insb. mangels des konkreten BMF-Schreibens) noch nicht immer abschließend beantwortet/geklärt werden können.

Da Sie als Bauunternehmerin/Bauunternehmer u. U. schon jetzt auf Aspekte wie die Möglichkeiten der Teilabnahme bzw. Teilschlussrechnung (im Zeitraum zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020) angesprochen werden, ist dieser Punkt etwas umfangreicher ausgestaltet. Das Merkblatt weist diesbezüglich u. a. darauf hin, dass eine ggf. nachträgliche (gesonderte) Vereinbarung über die Abnahme/Abrechnung von Teilleistungen im Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 vor dem Stichtag der Steuersatzänderung (also vor dem 1. Juli 2020) vereinbart werden muss. Das steuerliche Risiko einer mitunter kundenfreundlichen aber häufig kurzfristig vereinbarten Teilabnahme liegt hier i. d. R. beim Auftragnehmer.

Hinweis: das angesprochene Merkblatt eignet sich ebenfalls dazu, verunsicherten Kunden eine neutrale Darstellung des Themenbereichs Abschlagszahlungen/Abnahme/Schlussrechnung -> relevanter Steuersatz anzubieten.

Merkblatt "Information zur geplanten Senkung des Umsatzsteuersatzes vom 1.7.2020 bis 31.12.2020"

 

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