EU-Tachographenverordnung - Heißasphalt

Im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist eine Ausnahme für Transportbeton in der Diskussion. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen beiden Baustoffen, fordern wir, auch Fahrzeuge, die „Heißasphalt" liefern, in die Ausnahmevorschrift aufzunehmen. Es ist nunmehr gelungen, auch die französischen Bauverbände dafür zu aktivieren.

Die EU-Gremien befassen sich derzeit mit Änderungen bei den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Erfreulicherweise ist in der Allgemeinen Ausrichtung des Verkehrsministerrates eine Ausnahme für Fahrzeuge, die Transportbeton liefern, vorgesehen. In Deutschland stehen im Straßenbau Transportbeton und Heißasphalt im direkten Wettbewerb. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen beiden Baustoffen baten der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) bereits in einem gemeinsamen Brief an das Bundesverkehrsministerium, auch Fahrzeuge, die Heißasphalt liefern, in die Ausnahmevorschrift aufzunehmen.

Nunmehr ist es gelungen, auch die beiden französischen Bauverbände für das Thema zu aktivieren. In einem gemeinsamen Positionspapier wenden sich ZDB, HDB, FFB und Les Travaux Publics an die Zuständigen in Brüssel und Frankreich, dass die Ausnahmeregelung für Transportbeton auch für die Lieferung von Heißasphalt gelten soll.

Interessierte können die Stellungnahme hier einsehen.

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