Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2019 beschlossen, für den Betrieb von 12 Handwerken die Meisterpflicht wieder einzuführen. Hierunter sind auch die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie die Estrichleger.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft, voraussichtlich noch im Januar oder Februar 2020.
Das Baugewerbe begrüßt die Wiedereinführung der Meisterpflicht. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) erklärte hierzu: „Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Fliesenleger-, Estrichleger-, Betonsteinhersteller- und Parkettlegerhandwerk hat der Gesetzgeber endlich die Entscheidungen aus dem Jahr 2003 korrigiert, die zu den enormen Fehlentwicklungen und Verwerfungen auf dem Baumarkt geführt haben. Das wird die Gewerke dauerhaft stärken und in den betroffenen Bereichen für eine höhere Qualität in der Ausführung sorgen; angesichts der enormen Schäden durch unsachgemäße Ausführung ist dieser Beschluss auch ein Meilenstein im Interesse der Verbraucher."
Für bereits bestehende Betriebe, die nach der bisherigen Gesetzeslage ohne Meister selbstständig ein Handwerk ausüben, soll ein Bestandschutz gelten.
DIE BAUSTELLE meint: 15 Jahre hat es gedauert, bis der Bundestag die Abschaffung der Meisterpflicht für wichtige Gewerke des Baugewerbes zurückgenommen hat. Dies ist ein wichtiges Signal für die Bauwirtschaft und das Handwerk allgemein. Der Gesetzgeber sollte nun auch den nächsten Schritt gehen und die Kosten der Ausbildung zum Meister wie beim Studium an den Universitäten übernehmen.
Mehr Informationen folgen in der BAUSTELLE (Ausgabe 01/2020).
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