Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) in Niedersachsen bekannt gemacht

Mit dem Niedersächsischen Ministerialblatt vom 24.01.2019 wurde die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)" – Fassung Januar 2019 – bekannt gemacht.

Dies resultiert aus Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die zum 1. Januar 2019 wirksam wurden ...

Erstmalig löst die Bekanntmachung der Verwaltungsvorschrift die „Liste der Technischen Baubestimmungen" mit den „Bauregellisten" vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ab. Ursache hierfür war ein Urteil des EuGH aus dem Jahre 2014, welches bestimmte nationale Anforderungen an Bauprodukte wegen angeblicher Marktbeschränkungen verbot.

Hinweise:

  • Die Technischen Baubestimmungen haben Gesetzescharakter und sind einzuhalten. Abweichungen sind nur in bestimmten Fällen möglich.
  • Das Land Niedersachsen hat zur Bekanntmachung der VVB auch die Technischen Baubestimmungen als Anlagen beigefügt, das bedeutet, dass mehr als 2000 Seiten der relevanten DIN-Normen und Richtlinien frei verfügbar sind.

 

Mitgliedsbetriebe können die Verwaltungsvorschrift und die Anlagen unter  https://bvn.de/Mitgliederservice/Infoline/Technik.php
www.bvn.de - Mitgliederservice - Infoline|Downloads - Download-Dokumente - Technik oder unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html einsehen oder herunterladen.

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