Schiedsspruch bei Mindestlohn-Tarifverhandlungen

Die Mindestlohn-Tarifverhandlungen der Zentralschlichtungsstelle endeten am 19. Dezember 2019 nach über 14stündigen Beratungen mit einem Schiedsspruch.

Der Schiedsspruch enthält folgende Eckpunkte: Der Mindestlohn 1 steigt im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. April 2020 von 12,20 Euro um 0,35 Euro auf 12,55 Euro. Das entspricht einer Niveauerhöhung um 2,9 Prozent und einer Kostenbelastung von 2,2 %. Der Mindestlohn 2 West erhöht sich von 15,20 Euro um 0,20 Euro und beträgt ab dem 1. April 2020 im Westen 15,40 Euro, was einer Niveauerhöhung von 1,3 % und einer Kostenbelastung von knapp 1 % entspricht. Der Mindestlohn 2 Berlin erhöht sich von 15,05 Euro ebenfalls um 0,20 Euro auf 15,25 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrages beginnt am 1. Februar 2020. Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2020.

Der auf Vorschlag des Vorsitzenden der Zentralschlichtungsstelle, Prof. Dr. Rainer Schlegel, gefällte Schiedsspruch steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien. Die Erklärungsfrist für die Annahme des Schiedsspruchs läuft am Freitag, den 17. Januar 2020, 14.00 Uhr ab.

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