Wirtschaftsministerium fördert Handwerksunternehmen mit 10.000 Euro
Presse 2019 Wirtschaftsministerium fördert Handwerksunternehmen mit 10.000 Euro
Mit der „Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk" können Existenzgründer und Nachfolger im Handwerk unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von maximal 10.000 Euro bei der NBank beantragen.
Insgesamt stehen hierfür zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Die Gründungs-/Nachfolgeprämie richtet sich an alle Gewerbe des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) und an die von Meistern geführten Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO).
Eine der Grundvoraussetzungen des neuen Programms ist die Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit (mindestens 35 Stunden pro Woche). Die Übernahme von Auszubildenden soll laut Programmbeschreibung auch möglich sein. Wie bei vielen anderen Förderprogrammen auch, zählt die Antragsstellung vor Vorhabenbeginn zu den wichtigsten Voraussetzungen dieses Programms. Als Vorhabenbeginn ist der Abschluss des Arbeitsvertrages (Datum der Unterschrift beider Vertragsparteien) zu werten.
Detaillierte Informationen zur „Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk" finden Sie bei der NBank unter www.nbank.de bzw. montags bis freitags (08:00 bis 17:00 Uhr) über die Beratungshotline der NBank unter der Rufnummer: 0 511 / 30 031 333.
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