Neue Förderrichtlinie: Digitalbonus.Niedersachsen ab 3. September 2019

Ab dem 3. September 2019 tritt die neue Förderrichtlinie "Digitalbonus.Niedersachsen" in Kraft. Sie ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bei der Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).

Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% und mittlere Unternehmen von bis zu 30%. Dies bezieht sich auf eine Fördersumme von mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro. Geltend können Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit gemacht werden sofern der Kaufpreis 5.000 Euro brutto überschritten wird.

Eine Antragsstellung ist erst ab dem 3. September 2019 möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der NBank.

Im Video erklärt Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen, wie Sie ganz einfach den Antrag stellen.

 

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