Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2018. Anrufung der Zentralschlichtungsstelle

Der Bundesvorstand der IG BAU hat heute einstimmig beschlossen, das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären. Gleichzeitig hat das Gremium vereinbart, die Schlichtungsstelle anzurufen. Der erste Schlichtungstermin ist für den 07. Mai 2018 angesetzt.

Der Bundesvorstand der IG Bau hat auf seiner heutigen Sitzung das Scheitern der Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe erklärt und die Schlichtung angerufen. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Arbeitgeberseite für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich gemacht. Nach Aussage der IG Bau seien die Arbeitgeber nicht bereit gewesen, die Beschäftigten an der Entwicklung fair zu beteiligen.

Tatsächlich hatte die Arbeitgeberseite bereits in der zweiten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss mit einem Verteilungsspielraum von 6 % für 24 Monate für das Tarifgebiet Ost in Aussicht gestellt. Davon hätte auch das Tarifergebnis für Westdeutschland abgeleitet werden können. Doch angesichts eines Forderungsvolumens der IG Bau von insgesamt 30 % und eines umfangreichen Forderungspakets, war eine Einigung auch nach insgesamt fünf Verhandlungstagen nicht zu erzielen. Die Erwartungshaltung der IG BAU war getrieben von der aktuellen Baukonjunktur, die allerdings in den einzelnen Regionen und Teilsegmenten des Bauhauptgewerbes zu durchaus differenzierten Ertragssituationen bei den Unternehmen führt. Der von der IG Bau angestrebte Abschluss für Westdeutschland hätte insbesondere keinen wirtschaftlich vertretbaren Spielraum mehr für eine Angleichung der ostdeutschen Tarifentgelte gelassen.

Das Schlichtungsverfahren wird am 7. Mai 2018 unter der Leitung des ehemaligen Wirtschafts- und Arbeitsministers Wolfgang Clement aufgenommen. Ein weiterer Schlichtungstermin ist für den 11. Mai 2018 vereinbart. Das Schlichtungsverfahren gilt nach § 9 des Schlichtungsabkommens als gescheitert, wenn die Zentralschlichtungsstelle nicht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen (21. Mai 2018) nach ihrem Zusammentreten einen Schiedsspruch gefällt hat oder wenn der Schiedsspruch abgelehnt worden ist. Ein Schaubild über den Ablauf der Schlichtung als Anlage beigefügt.

Sollte am Ende der Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle ein mehrheitlicher Schiedsspruch gefällt werden und sollte es dem Schlichter gelingen, in der zweiten Verhandlung der Zentralschlichtungsstelle am 11. Mai 2018 einen solchen mehrheitlichen Schiedsspruch herbeizuführen, so würde die anschließende 14-kalendertägige Erklärungsfrist für die Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches voraussichtlich am Freitag, den 25. Mai 2018 enden. Sollte es am 11. Mai 2018 nicht zu einem Ergebnis kommen, kann sich der Schlichter noch bis zum 21. Mai 2018 Zeit lassen und die Erklärungsfrist würde entsprechend später enden.

 

 

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