Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist es, stoffliche Verwertung – also das Recycling – gegenüber der thermischen Verwertung – also Verbrennung mit Abwärme-Nutzung – zu stärken. Die Teilnehmer der Informationsveranstaltungen - zuletzt am 22. Februar 2018 in Hesel - lernten, wie sie mit den Veränderungen durch die Verordnung im betrieblichen Alltag umgehen können.
Unterlagen zur Veranstaltung sowie Handlungshilfen zur neuen Verordnung finden Sie im Artikel.