Die Tarifvertragsparteien erzielten am 17. Oktober 2017 in Berlin ein gemeinsames Verhandlungsergebnis zum Mindestlohn im Baugewerbe.
In schwierigen Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifvorschlag über die Erhöhung der Mindestlöhne ab 1. Januar 2018 geeinigt. Die Erhöhungen erfolgen in zwei Stufen.
Hier die wesentlichen Inhalte:
Laufzeit: 24 Monate, bis 31. Dezember 2019
Erhöhungszeitpunkt 1. Januar 2018
Mindestlohn 1: Erhöhung um 0,45 Euro von 11,30 Euro auf 11,75 Euro
Mindestlohn 2 West: Erhöhung um 0,25 Euro von 14,70 Euro auf 14,95 Euro
Erhöhungszeitpunkt 1. März 2019
Mindestlohn 1: Erhöhung um 0,45 Euro auf dann 12,20 Euro.
Mindestlohn 2 West: Erhöhung um 0,25 Euro auf dann 15,20 Euro
Das bedeutet über die gesamte Laufzeit beim Mindestlohn 1 eine Erhöhung auf am Ende 12,20 Euro (insgesamt 8 %) und beim Mindestlohn 2 West auf am Ende 15,20 Euro (insgesamt 3,4 %).
Über diesen Tarifvorschlag müssen die Tarifvertragsparteien nun noch abstimmen. Für die Annahme oder Ablehnung des Tarifvorschlags wurde Erklärungsfrist bis zum 3. November 2017 vereinbart.
Erst dann steht fest, ob die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt werden können und die neuen Mindestlöhne ab 1. Januar 2018 für alle Betriebe des Bauhauptgewerbes gelten werden.
Der BVN hält Sie auf den Laufenden.
Registrierte Mitglieder erhalten Zugriff auf detaillierte
Informationen und Dokumente.