Neue Gewerbeabfallverordnung

Ab Anfang August gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Einfacher wird es damit für die Betriebe nicht, mit ihren Abfällen zu verfahren.
Immerhin erscheinen die Dokumentationspflichten moderat.

Bauunternehmer müssen prüfen, ob sie von den Neuerungen betroffen sind. Wie bisher unterliegen alle Handwerksbetriebe den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung, die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und/ oder von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sind.

Details entnehmen Sie bitte der ausführlichen Darstellung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Dort finden Sie neben den Listen mit den Arten der Abfälle (gesplittet nach gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau/ Abbruchabfällen mit den jeweiligen "Abfallfraktionen") auch "Fragen und Antworten" sowie Handlungsempfehlungen "Was ist jetzt zu tun?"

Weitere Informationen zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie auch im Downloadbereich.
In der kommenden Ausgabe unserer Verbandszeitschrift DIE BAUSTELLE werden wir Sie ausführlich informieren.

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