Bundesrat vereinfacht Entsorgung von Polystyroldämmstoffplatten mit HBCD

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die "Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung" beschlossen. Die Verordnung wird einen Monat nach der Verkündigung in Kraft treten.

Für Polystyroldämmstoffplatten, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, ist nach der für dieses Jahr befristet geltenden Aussetzungen der Einstufung als "gefährlicher Abfall", nun eine dauerhafte konstruktive, politisch akzeptable und für die Mitgliedsbetriebe mit vertretbarem Aufwand umsetzbare Lösung für die Entsorgung geschaffen worden.

Im September 2016 wurden Polystyroldämmstoffplatten mit HBCD als "gefährlicher Abfall" und damit nur mit einer Sondergenehmigung thermisch zu entsorgend eingestuft. Dies führte zu einem Entsorgungsengpass und sehr hohen Entsorgungskosten, der Anfang 2017 mit einer zunächst für dieses Jahr befristeten Aussetzung entschärft werden konnte.
Polystyroldämmstoffplatten mit HBCD werden nun nicht mehr als "gefährlicher Abfall" eingestuft. Allerdings gilt für sie ein getrenntes Sammlungs- und Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt und die Entsorgung ist mittels Sammelentsorgungsnachweisverfahren zu dokumentieren.

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