Neue Zahlen von Creditreform belegen vergleichsweise schlechte Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber

Creditreform hat die Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber untersucht. Die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber stellt eine existenzbedrohende Gefahr für KMU – so auch für die vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen vertretenen Bau- und baunahen Betriebe dar.

25,4 Prozent der Unternehmen des Bauhandwerks und 24,9 Prozent der Betriebe im Ausbauhandwerk warten bei öffentlichen Auftraggebern bis zu 90 Tage auf den Zahlungseingang für geleistete Arbeit. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. hervor. Zu deren Ergebnissen nimmt Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e.V., in einem Interview mit dem Magazin „DIE BAUSTELLE“, Organ des Baugewerbe-Verbandes Niedersachsen, Stellung. Sie sind Teil einer Firmenumfrage unter rund 1300 Handwerksunternehmen, die heute, 25. Februar, in München im Rahmen der Creditreform-Pressekonferenz „Wirtschaftslage und Finanzierung im Handwerk 2015/16“ vorgestellt werden.

Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand ist demnach wesentlich schlechter als die privater Auftraggeber. Nach der Creditreform-Erhebung warten nur 6,7 Prozent aller Unternehmen des Bauhandwerks und nur 8,5 Prozent bei privaten Auftraggebern ähnlich lange auf ihr Geld. „Das Zahlungsverhalten öffentlicher Auftraggeber trägt sicherlich dazu bei, dass Betriebe pleite- und Arbeitsplätze verlorengehen“, erklärt Volker Ulbricht im Gespräch mit dem BVN-Magazin. Die Insolvenzbetroffenheit von Baubetrieben sei auch deshalb „die höchste aller Branchen“.

Matthias Wächter, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Niedersachsen: „Die Statistik von Creditreform zeigt, dass im Langfristvergleich so gut wie keine Besserung des Zahlungsverhaltens im öffentlichen Sektor zu sehen ist.“ Hierzu erklärt Creditreform-Hauptgeschäftsführer Ulbricht: „Die öffentliche Hand erweist sich weder als Zahlerin noch beim Beitreiben ihrer Forderungen als vorbildhaft. Das sind zwei Seiten einer Münze. Wer seine Forderungen nicht eintreibt, ist auch kein guter Zahler. Die meisten Einrichtungen im kommunalen Sektor befinden sich in dieser Hinsicht in einem kläglichen Zustand.“

Mitverantwortlich für die Zahlungsverzögerungen machte Ulbricht die hohen Ansprüche öffentlicher Auftraggeber an die „formale Prüffähigkeit“ von Rechnungen. In dieser Lage helfe auch das 2014 eingeführte Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr nicht. „Denn“, so Ulbricht, „die gesetzlichen Zahlungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn eine prüffähige Rechnung vorliegt“. Sein Rat: „Ich empfehle Bauunternehmen und Handwerksbetrieben, Aufmaße und sonstige quantitative Grundlagen wie etwa Wiegekarten für die Rechnungsstellung für Abschlags-und Schlussrechnungen im Vorfeld vorgezogen durch den Auftraggeber prüfen und abzeichnen zu lassen. So sind diese Aufmaße bei Rechnungsstellung bereits akkordiert worden.“ Zudem ruft der Creditreform-Experte zur frühzeitigen Stellung von Abschlagsrechnungen. „Doch vor allem kleinere Unternehmen“, so Ulbricht, „tun sich schwer, weil Abschlagsrechnungen auch einen gewissen Verwaltungsaufwand darstellen.“

Das Creditreform-Panel wurde im Dezember 2015 und Januar 2016 durchgeführt. Branchenübergreifend nahmen daran 1.272 Unternehmen teil. Die Baubranche und das Ausbauhandwerk sind darin mit rund 820 Betrieben vertreten.

Interview mit Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e.V.

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