Anliegerfinanzierung der Straßeninstandhaltung - BVN-Forderung gehört

Die Kommunen haben durch Änderungen im Kommunalabgabengesetz die Möglichkeit erhalten, statt einmaliger Straßenausbaubeträge, wiederkehrende Beträge, zu denen auch die tatsächlichen Nutzer also beispielsweise die Bewohner des ganzen Stadtteils herangezogen werden können, zu erheben.

Vor drei Jahren hat der Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) eine Initiative gestartet, die Instandhaltung des Straßen- und Wegenetzes weg von der direkten Anliegerfinanzierung hin zu einer Verteilung auf breitere Schultern zu verschieben. Nun haben die Kommunen durch Änderungen im Kommunalabgabengesetz die Möglichkeit erhalten, statt einmaliger Straßenausbaubeträge, wiederkehrende Beträge, zu denen auch die tatsächlichen Nutzer also beispielsweise die Bewohner des ganzen Stadtteils herangezogen werden können, zu erheben. Der BVN hatte seinerzeit ein Gutachten erstellt, ob man – analog zu den Abwassergebühren – wiederkehrende Beiträge auch für die Straßeninstandhaltung ermöglichen sollte. Die niedersächsische Politik ist der BVN-Forderung durch die Änderung des Kommunalabgabegesetzes nun gefolgt.

Registrierte Mitglieder erhalten Zugriff auf detaillierte Informationen und Dokumente.

Eingeloggt bleiben

Als registriertes Mitglied des BVN stehen Ihnen weitere Informationen und Downloads zur Verfügung.