Interview mit dem niedersächsischen Finanzminister Schneider

Peter-Jürgen Schneider ist Finanzminister der niedersächsischen Landesregierung. Jan Loleit, stv. Hauptgeschäftsführer des BVN, und der Journalist Carsten Seim sprachen mit ihm über Probleme der mittelständischen Bauwirtschaft mit Public Private Partnership-Modellen, überfällige  Infrastruktur-Investitionen, Baukostensteigerungen, die Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber und die neuen Erbschaftssteuer-Regeln für Unternehmen.

Finanzminister Schneider

Jan Loleit: Bundesverkehrsminister Dobrindt präsentiert die neue Generation von Public Private Partnership, PPP: 14 Milliarden Euro von privaten Investoren sollen den Bau von 600 Kilometern Autobahn finanzieren. Wie stehen Sie zu solchen Modellen, Herr Minister?

Peter-Jürgen Schneider: Jenseits der ideologischen Debatte gilt, dass wir als öffentliche Verwaltung an das Haushaltsrecht gebunden sind. Das gilt für den niedersächsischen Finanzminister ebenso wie auch für Bundesverkehrsminister Dobrindt. Nach diesem Haushaltsrecht müssen wir das wirtschaftlichste Verfahren wählen. PPP ist in aller Regel teurer als eine Baumaßnahme unter staatlicher Regie.

Carsten Seim: Und warum kann der Staat Bauprojekte wirtschaftlicher als PPP realisieren?

Der Staat erhält Kredite immer wesentlich günstiger als ein privater Investor. Ein privater Investor kann von ein paar Feinheiten abgesehen auch nicht günstiger bauen als die öffentliche Hand. Er muss zudem eine Gewinnmarge einkalkulieren. Insofern ist PPP für den Staat und damit für den Steuerzahler in der Regel teurer. Wenn das so ist, bewegen sich die politisch Verantwortlichen damit außerhalb des geltenden Haushaltsrechtes.

Unser überwiegend mittelständisch aufgestelltes niedersächsisches Baugewerbe fürchtet darüber hinaus, durch PPP benachteiligt zu werden, weil PPP in der Hauptsache von Konzernen abgewickelt wird ...

Diese Bedenken der mittelständischen Bauwirtschaft in Niedersachsen sind absolut gerechtfertigt: Denn PPP ist nicht geeignet, den Mittelstand in der Bauwirtschaft angemessen zu beteiligen. 

Warum werden solche Projekte mit Jan Loleit (stellv. HGF) im Gespräch mit dem niedersächsischen Finanzminister Schneiderprivater Finanzierung dennoch ins Gesprächgebracht?

Mit der Schuldenbremse 2020 gerät die öffentliche Hand in ein Problem. Sie hat in der Vergangenheit bei Baumaßnahmen Kredite aufgenommen mit der Begründung, dass mehrere Generationen Nutzen davon haben. Nur wurden diese Kredite nicht getilgt. Wenn der Staat sich wegen der Schuldenbremse ab 2020 nicht mehr neu verschulden darf, könnte dies, wenn nicht zum Ausfall, so doch zu einer starken Einschränkung der staatlichen Investitionsfähigkeit führen. Und das wird natürlich starke Auswirkungen auf das Baugewerbe haben.

Und vor diesem Hintergrund wollen die Befürworter von PPP Schulden in den privaten Sektor verlagern?

Genau. PPP ist nichts anderes als der Versuch, einen Schattenhaushalt zu etablieren. In meiner Amtszeit hat es kein PPP-Projekt gegeben. In dieser Legislaturperiode wird dies mit mir auch nicht stattfinden. Es kann aber sein, dass wir 2020 nach Inkrafttreten des Neuverschuldungsverbotes neu denken müssen, um überhaupt noch große Investitionsprojekte wie zum Beispiel einen Tiefwasserhafen auf den Weg bringen zu können. Schon jetzt ist unsere Investitionsquote im Baubereich niedriger als ich mir das wünsche.

Woher kann der Staat denn sonst noch Geld für Bauinvestitionen nehmen? Sollten zum Beispiel Einnahmen aus dem Solidarzuschlag 25 Jahre nach der Einheit nicht auch strukturschwächeren Gegenden im Westen zugute kommen?

Wir haben in Deutschland zurzeit eine Schieflage zu Ungunsten der Länder. Dem Bund geht es gut, die Länder haben durch wachsende Aufgaben zum Beispiel durch Ganztagsschulen viele zusätzliche Ausgaben. Eine angemessene Finanzausstattung der Länder und Kommunen gibt es zurzeit nicht. Die Förderung nach Himmelsrichtung im Wege des Solidarzuschlag muss zu Ende gehen. Ich halte deshalb an meinem Vorschlag fest, den Solidarzuschlag in die Steuertabelle zu integrieren – das ist für die Steuerzahler kostenneutral – und die Einnahmen zu nutzen, um in ganz Deutschland den Ländern und Kommunen eine bessere Finanzausstattung zu geben, auch damit sie weiter notwendige Bauinvestitionen tätigen und damit auch Aufträge für das Baugewerbe vergeben können. Länder und Kommunen brauchen ab 2020 rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, um ihre Investitionsfähigkeit auch im Bausektor zu sichern. Das wird nach bisherigem Stand noch längere Verhandlungen erfordern.

Nun gibt es ja auch ad hoc einiges in Niedersachsen instand zu setzen beziehungsweise zu bauen. Was tun Sie denn dafür?

Wir haben ein Sondervermögen in Höhe von 120 Millionen Euro. aufgelegt, aus dem vor allem auch energetische Sanierungen finanziert werden können. Ich würde mir das Doppelte wünschen. Aber dafür fehlt das Geld.

Die Minister Gabriel und Schäuble haben ein Konjunkturpaket in Höhe von 10 Milliarden Euro geschnürt. 5 Milliarden davon sollen der Bauwirtschaft zugutekommen. Wird es in Niedersachsen eine Entsprechung dazu geben?

80 Millionen Euro aus dem bereits erwähnten Sondervermögen sind allein für den Hochbau vorgesehen, 40 Millionen Euro gehen in die Sanierung von Landesstraßen. In diesem Jahr stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Schwerpunkt ist die energetische Sanierung. Hier werden Einzelaufträge vergeben, die besonders der mittelständischen Bauwirtschaft und dem Bauhandwerk zugutekommen. Das funktioniert sehr gut. Bei allem ist mir bewusst, dass wir noch mehr investieren müssten. Aber unsere Haushaltsmittel sind begrenzt, und ich müsste dann an anderer Stelle sparen – zum Beispiel bei den Lehrern.

Die EU-Gebäuderichtlinie fordert im öffentlichen Hochbau schon 2019 einen Nahe-Null-Energiestandard. Ist das ein Problem für Sie?

Wir bemühen uns hier, vorbildlich zu sein und die jeweils aktuellen Vorgaben einzuhalten. So sind bei den Universitäten in Oldenburg und in Braunschweig die Vorgabedaten jeweils unterschritten worden.

Die Ebbe in den öffentlichen Kassen wird verstärkt durch Baukostenüberschreitungen bei öffentlichen Bauvorhaben. Der Bau der Leuphania-Universität wird fast das Doppelte der veranschlagten Summe kosten. Was tun?

Es gibt Fälle, in denen Kosten ausufern. Das ist bei öffentlichen Bauvorhaben jedoch nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Wir betreuen in Niedersachsen derzeit 15 Projekte und verbauen rund 500 Millionen im Jahr. 80 bis 90 Prozent unserer Bauvorhaben verlaufen ohne Probleme. Wenn aber, zumeist wegen unvorhersehbarer Umstände oder wegen geforderter Mehrleistungen, eines aus dem Ruder läuft, überschlagen sich die Berichte. Jedes Vorhaben hat gewisse Risiken. Private Bauherren legen dafür zum Beispiel 5 Prozent der Bausumme für Unvorhergesehenes zurück. Das Haushaltsrecht lässt ein solches Vorgehen im öffentlichen Bereich nicht zu. Ein Beispiel: Bei guter Baukonjunktur sind die Preise höher, läuft es weniger gut, dann sind sie niedriger. Das können Sie nicht hundertprozentig absehen. Im Zweifel  müssen Sie ins Parlament und einen Nachtrag beschließen lassen. Und schon regen sich die Medien auf. Dadurch entsteht ein verzerrter Gesamteindruck.

Der Städtetag hat jüngst eine wachsende Kluft zwischen armen und reichen Gemeinden beklagt. Wir haben ein Süd-Nord-Gefälle, von dem auch Niedersachsen betroffen ist – zum Beispiel im Westharz. Wie kann dies ausgeglichen werden?

Die weniger wohlhabenden Gemeinden leiden besonders unter enorm gewachsenen Aufgaben vor allem im Sozialen. Hier muss eine gerechte Lösung gefunden werden, wie der Bund dem Land und den Kommunen einen angemessenen Ausgleich bietet, auch damit wir wieder mehr Spielräume für notwendige Infrastruktursanierung bekommen und vor Ort Aufträge an Bauunternehmen vergeben können. Das Land und die Kommunen sitzen dabei in einem Boot: Unser Kampf für eine gerechtere Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Land kommt auch den Städten und Gemeinden zugute.

Problem: Wenn Kommunen kein Geld haben, können sie ihren Eigenanteil im Rahmen einer Ko-Finanzierung von Baumaßnahmen nicht leisten und bekommen dann keine Zuschüsse vom Land beziehungsweise vom Bund. Solche Mittel fließen dann dorthin, wo ohnehin schon viel Geld vorhanden ist. Wie kommen wir aus diesem Dilemma heraus?

Ein Stückweit hat der Bund dieses Problem erkannt. Im Bemühen, den Verfassungsgrundsatz der gleichen Lebensverhältnisse in Deutschland in der Realität ein wenig näher zu kommen, hat er ein Bundesprogramm für finanzschwache Kommunen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro aufgelegt. 327 Millionen fließen nach Niedersachsen. Die Eigenanteile der Kommunen werden sich in unserem Land zwischen leistbaren 5 und 15 Prozent bewegen. Natürlich freuen wir uns über das Geld aus Berlin. Doch zufrieden sind wir nicht.

Warum?  

Weil der Bund aus diesem Programm nur bestimmte Dinge finanziert und die Kommunen damit gängelt. Wir bleiben bei unserer Forderung nach einem gerechten Ausgleich für gewachsene Aufgaben auf Landes- und Kommunenebene, auch damit wir in eigener Regie und nach eigenen Prioritäten unsere Infrastruktur weiter auf Vordermann bringen können.

Wichtig dafür ist auch eine möglichst zügige professionelle Planung. In Niedersachsen betreuen Sie als Finanzministerium den Hochbau, im Wirtschaftsministerium liegt der Straßenbau, und das Sozialministerium hat ebenfalls Bauzuständigkeiten. Würde es da nicht Sinn machen, nach bayerischem Vorbild alle Baukompetenzen in einer obersten Baubehörde zusammenzufassen?

Ich halte diese Theorie für falsch. Das Zusammenfassen von Straßen- und Hochbau ist auch aus ingenieurwissenschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.

Aber kommt es nicht vor, dass aufgrund fehlender Planungskapazitäten Bauvorhaben nicht realisiert werden und deshalb Bundesmittel nicht abgerufen werden?

In Niedersachsen ist das in meiner bisherigen Amtszeit nicht der Fall. Im Gegenteil: Es ist uns gelungen, anderenorts nicht verbrauchte Bundesmittel nach Niedersachsen zu ziehen.  

ZDB-Präsident Loewenstein kritisiert die schlechte Zahlungsmoral der Öffentlichen Hand. Zahlungsverzüge bis zu einem Jahr kommen vor. Was kann man hier tun, damit Unternehmen ihr Geld in vertretbaren Zeiträumen erhalten?

Ich habe in den zweieinhalb Jahren meiner Amtszeit als Finanzminister keine Klagen darüber gehört. Wie sich das bei den Kommunen verhält, kann ich nicht beurteilen und habe auch keinen Einfluss darauf.

In den Verbandsumfragen des BVN zeigt sich, dass die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber neben der Ausbildung das Hauptproblem darstellt.

Wenn das zum Beispiel im kommunalen Umfeld so ist, will ich das gar nicht verteidigen. Das ist kein guter Zustand, weil lange ausbleibende Zahlungen  existenzgefährdend für die Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sein können. Ich glaube aber nicht, dass dies die Regel ist. Im Übrigen habe ich auch schon erlebt, das Bauunternehmen vergessen, Rechnungen zu schreiben, weil sie schon mit neuen Aufträgen befasst sind. Da haben wir als Finanzministerium angerufen und Rechnungen erbeten, um den abgewickelten Auftrag zu bezahlen.

Das Kaskadenprinzip der VOB – sind Sie mit der aktuellen Situation zufrieden?

Das System funktioniert nach meinen Feststellungen seit Jahren ordentlich. Die öffentliche Hand braucht solche Regelungen. Der Rechtsrahmen für unser Handeln ist aus gutem Grund eng gesteckt, um Klagen im Ausschreibungsverfahren zu vermeiden. Es gibt unsererseits auch keinen Bedarf, die Regelungen der VOB durch ein Vergabegesetz zu ersetzen.

Ein Reizthema im Unternehmens-Umfeld ist die Erbschaftssteuerreform.

Das Bundesfinanzfinanzministerium hat hierzu den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgelegt, der die Vorgaben des Verfassungsgerichtes erfüllen soll. Was ich jenen, die jetzt noch großzügigere Befreiungen von der Erbschaftsteuer fordern, sagen möchte: Jede Verschonung von der Erbschaftsteuer ist ein Privileg gegenüber allen, die Vermögen oder Immobilien erben. Dieses Privileg muss gerechtfertigt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont. Konkret: Unternehmen müssen nun anders als früher nachweisen, dass ihr Betrieb und damit Arbeitsplätze gefährdet sind, wenn sie nicht von der Erbschaftsteuer verschont werden. Anders, als die von interessierter Seite vorangetriebene lautstarke Debatte um weitere Erleichterungen vermuten lässt, spielt das aber nur für rund zwei Prozent aller unternehmensbezogenen Erbfälle eine Rolle. Bei mittelständische Handwerks- und Bauunternehmen dürfte die Betroffenheit gegen Null gehen.

Wie stehen Sie als Finanzminister zum vorliegenden Referentenentwurf?

Als Landesregierung können wir uns mit den meisten Inhalten des Referentenentwurfes aus dem Schäuble-Ministerium gut identifizieren. Bedenken haben wir allerdings beim Versuch, darin weitere Verschonungstatbestände für  Familienunternehmen schaffen zu wollen. Familienunternehmen haben natürlich eine besondere Bedeutung in Deutschland. Aber ich frage mich, ob spezielle Sonderregelungen für sie im Rahmen der grundgesetzlich gebotenen Gleichbehandlung Bestand haben können.

Interview: Jan Loleit und Carsten Seim

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