Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen – Änderung des kürzlich veröffentlichten Vordruckmusters für die Bescheinigung der Steuerschuldnerschaft

Aufgrund der Neuregelung durch das Kroatien-Anpassungsgesetz zum 1. Oktober 2014 ist bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen der Leistungsempfänger künftig dann Steuerschuldner für die Umsatzsteuer, wenn er selbst Bauleistungen nachhaltig erbringt. Davon ist auszugehen, wenn das zuständige Finanzamt dem Leistungsempfänger eine Bescheinigung darüber erteilt, dass er derartige Leistungen nachhaltig erbringt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte in diesem Zusammenhang erst kürzlich das Vordruckmuster  USt 1 TG veröffentlicht. Nun ersetzt das BMF dieses Muster mit Schreiben vom 1. Oktober 2014. Grund sind die Aufnahme einer Rechtsbehelfsbelehrung und redaktionelle Änderungen.

Hinweis:

Bis auf die Ergänzung um die Rechtsbehelfsbelehrung ist das Muster selbst unverändert.

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