Niedersächsisches Landesvergabegesetz vom Landtag beschlossen - Baugewerbe-Verband begrüßt maßvolle Neuregelung

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) begrüßt grundsätzlich das in der vergangenen Woche von der Landesregierung beschlossene Landesvergabegesetz. Positiv bewertet der BVN, dass tariftreue mittelständische Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besser zum Zuge kommen können.

Ziel des Landesvergabegesetzes ist es, verstärkt darauf zu achten, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - z.B. im Baugewerbe - Tariftreue-, Sozial- und Umweltschutzstandards eingehalten werden. Wettbewerbsverzerrungen durch Niedriglohnkräfte sollen verringert werden.

„Von großer Bedeutung für die Betriebe ist, dass der Nachweis von Vergabevoraussetzungen nicht mehr zur Pflicht gemacht werden, sondern im Ermessen der Vergabestelle in einer „Kann-Bestimmung“ liegen“, so BVN-Hauptgeschäftsführer Matthias Wächter. Diese für mittelständischen Auftragnehmer ausgesprochen wichtige Änderung beruht auf einer Intervention des BVN und anderer mittelständischer Verbände. „Die Landesregierung hat Augenmaß bewiesen und unnötigen bürokratischen Aufwand für den Einzelnachweis durch die Betriebe heraus gehalten“, so Wächter.Zwischenzeitlich war in der Diskussion, den Nachweis von Sozialkriterien wie z.B. die Beschäftigung von Schwerbehinderten oder der umweltfreundlichen Herstellung von Baumaterial zwingend vorzuschreiben.

Der BVN bezeichnet es als wichtig, dass Vergaben an große Generalunternehmer Ausnahmefälle bleiben, die besonders begründet werden müssen. „Das sichert auch kleineren niedersächsischen Handwerksbetrieben die Möglichkeit, sich um Aufträge zu bewerben“, so Wächter. Gerade Kleinbetriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern sind von vielen Auflagen ausgenommen.

Der BVN warnt aber auch vor den Schwierigkeiten, die die Umsetzung des Gesetzes für die Kommunen in der Praxis mit sich bringt. Häufig ist die Personaldecke in den kommunalen Bauämtern so kurz, dass es schwer sein wird, der Pflicht zur Kontrolle der Einhaltung von Tarif- und Mindestlöhnen nachzukommen.

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