Die Rechtsberatung im Bereich Arbeits-, Tarif-und Sozialrecht beruht auf fundierter Fachkompetenz gepaart mit jahrzehntelanger Erfahrung. Die betriebliche Praxis im Blick, liefert die Abteilung verlässliche Antworten, die schnell und zielgerichtet umgesetzt werden können.
Die juristische Beratung in Personalangelegenheiten erstreckt sich auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen und zahlreichen Arbeitshilfen und Mustertexten, die sofort eingesetzt werden können.
Konkrete Hilfestellung leistet die Abteilung bei Problemen mit Behörden und Institutionen. Beispielhaft aufgeführt sind hier die Arbeitsverwaltung, die Krankenkasse, die Sozialkassen der Bauwirtschaft, die Berufsgenossenschaften, die Gewerbeaufsicht und der Zoll.
Außerdem vermitteln unsere Experten in diesem Bereich ihr umfangreiches Fachwissen auf Innungsversammlungen und in Seminaren. Der BVN bietet Ihnen damit im Personalbereich ein umfassendes Angebot an praxisbezogenen Informationen