ZDB und ZVEH veröffentlichen Nachunternehmervertrag-Photovoltaik
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat zusammen mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) einen neuen Mustervertrag Nachunternehmervertrag-Photovoltaik veröffentlicht.
Dieser neue Mustervertrag orientiert sich inhaltlich an dem allgemeinen ZDB-Mustervertrag Nachunternehmervertrag, berücksichtigt jedoch die speziellen Anforderungen einer Montage von Komponenten einer Photovoltaikanlage. Dies betrifft vor allem technische und rechtliche Besonderheiten bei vereinbarten Einzelleistungen zwischen dem Haupt- und dem Nachunternehmer mit Blick auf elektrotechnische Tätigkeiten.
Der neue Mustervertrag ist bereits auf das Vertragsverhältnis zwischen einem Zimmerer- und Holzbaubetrieb und einem Elektrofachbetrieb ausgerichtet, da mitunter Zimmerer- und Holzbaubetriebe mit Einzelleistungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen beauftragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass - je nach Sachverhalt - der Zimmerer- und Holzbaubetrieb sowohl Haupt- als auch Nachunternehmer sein kann und umgekehrt. Dadurch werden beide möglichen Konstellationen von Vertragsverhältnissen im Mustervertrag abgebildet.
Die Erarbeitung des neuen Mustervertrages erfolgte unter Mitwirkung weiterer betroffener Verbände sowie Berufsgenossenschaften. Für jeden beteiligten Verband wird es aus Gründen der Übersichtlichkeit einen eigenen Mustervertrag mit dem ZVEH geben, wobei der Inhalt aller Musterverträge übereinstimmend erarbeitet worden ist.
Zusätzlich zum ZDB/ZVEH-Nachunternehmervertrag-Photovoltaik wurde auch eine Verbändevereinbarung veröffentlicht, bei der die betroffenen Verbände und Berufsgenossenschaften in einem gemeinsamen Dokument Anforderungen beschreiben, durch deren Einhaltung Gefährdungen durch Absturz und elektrische Gefährdungen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen minimiert werden.
Sie schafft Klarheit, welche Arbeiten von welchen Personen ausgeführt werden dürfen. Dabei werden die Tätigkeiten in drei Bereiche eingeteilt:
- Nicht elektrotechnische Tätigkeiten
- Elektrotechnische Tätigkeiten durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)
- Tätigkeiten ausschließlich für Elektrofachkräfte
Interessierte können das Muster und die Verbändevereinbarung der BVN-Homepage, Bereich Downloadcenter, Rubrik Wirtschafts- und Vergaberecht abrufen.
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