Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel: Neue Regeln ab 27. September 2026

 „Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ – mit solchen Aussagen sollten Bauunternehmen künftig besonders sorgfältig umgehen. Ab dem 27. September 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Umweltwerbung und Nachhaltigkeitssiegel. Betriebe sollten deshalb jetzt prüfen, ob ihre Werbung den neuen Anforderungen entspricht.

Ab 27. September 2026 treten Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Damit werden Vorgaben der europäischen EmpCo-Richtlinie – „Empowering Consumers“ – umgesetzt. Ziel ist es, irreführende Geschäftspraktiken mit Umweltbezug stärker einzudämmen.

Für Bauunternehmen können die neuen Regeln überall dort relevant werden, wo gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaspekten geworben wird – etwa auf Websites, in Social Media, in Flyern und Broschüren, in Angeboten oder mit Logos und Siegeln.

Pauschale Umweltaussagen werden riskanter

Besondere Vorsicht ist bei allgemeinen Begriffen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ geboten. Solche Aussagen müssen künftig grundsätzlich entweder klar und hervorgehoben auf demselben Medium konkretisiert werden oder auf einer nachweisbaren anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen.

Eine Aussage wie „Wir bauen nachhaltig“ kann daher problematisch sein, wenn nicht deutlich wird, worauf sie sich konkret bezieht. Besser ist es, nachvollziehbar zu benennen, welches Material, Verfahren oder welche konkrete Eigenschaft gemeint ist – und dies belegen zu können.

Wichtig: Erfasst werden nicht nur Texte. Auch Bilder, grafische Elemente, Symbole, Produktbezeichnungen oder Firmennamen können als Umweltaussage relevant sein.

Nachhaltigkeitssiegel prüfen

Auch für Nachhaltigkeitssiegel gelten strengere Vorgaben. Sie dürfen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig nur noch verwendet werden, wenn sie von staatlicher Stelle anerkannt sind oder auf einem gesetzeskonformen Zertifizierungssystem beruhen.

Eigene Umwelt- oder Nachhaltigkeitslabels ohne nachvollziehbare Kriterien und entsprechende externe Überprüfung sollten daher besonders kritisch geprüft werden.

Jetzt Kommunikation durchsehen

Bauunternehmen sollten ihre Außendarstellung rechtzeitig kontrollieren. Im Fokus stehen insbesondere Website, Social Media, Flyer, Broschüren, Angebote und sonstige absatzfördernde Kommunikation. Werden Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel verwendet, müssen diese entweder den neuen Anforderungen entsprechen oder künftig entfallen.

Verstöße können zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch berechtigte Verbände oder Mitbewerber führen. Staatliche Bußgelder sind laut ZDH nur in speziellen Ausnahmefällen vorgesehen.

Merkblatt und Webinar

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wichtigsten Fragen in einem kompakten Merkblatt zusammengefasst, welches auf der Homepage des ZDH (www.zdh.de > Suchfunktion nutzen) zu finden ist. Den Teilnahmelink zum Webinar finden innungsangeschlossene Mitgliedsbetriebe im zugangsgeschützten Bereich. Einfach einloggen und per Klick teilnehmen. 

Unser Rat

Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, sollte jetzt prüfen, ob seine Aussagen präzise, nachvollziehbar und belegbar sind. Ein kurzer „Umwelt-Check“ von Website, Werbemitteln und Kundenunterlagen kann helfen, unnötige Abmahnrisiken zu vermeiden.

 

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