Winterbeschäftigungsumlage bleibt 2027 bei 1 Prozent
Gute Nachrichten für das Baugewerbe: Die Winterbeschäftigungsumlage soll auch im Jahr 2027 auf dem abgesenkten Niveau von insgesamt 1 Prozent bleiben.
Damit wird die Branche ein weiteres Jahr finanziell entlastet. Für 2028 steht eine entsprechende Regelung allerdings noch aus.
Was ist die Winterbeschäftigungsumlage?
Die Winterbeschäftigungsumlage unterstützt die ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe. Sie finanziert ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld, insbesondere:
- das Zuschuss-Wintergeld,
- das Mehraufwands-Wintergeld,
- die Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge.
Die Umlage wird grundsätzlich anhand der Bruttolohnsumme der gewerblichen Beschäftigten berechnet und von den umlagepflichtigen Baubetrieben beziehungsweise über die zuständigen gemeinsamen Einrichtungen abgeführt.
Umlagesatz bleibt 2027 abgesenkt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass es der gemeinsamen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes entspricht. Danach bleibt die Winterbeschäftigungsumlage auch 2027 bei insgesamt 1 Prozent.
Eine vergleichbare Festlegung für 2028 wurde bislang nicht getroffen. Nach Informationen des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe ist die von der Bundesagentur für Arbeit verwaltete Rücklage jedoch ausreichend, um den abgesenkten Satz auch 2028 beizubehalten, ohne die Liquidität zu gefährden. Der ZDB will sich deshalb im Jahr 2027 für eine Verlängerung einsetzen.
Die Beibehaltung des Umlagesatzes von 1 Prozent schafft für das Baugewerbe auch 2027 finanzielle Entlastung und Planungssicherheit.