Arbeit und Soziales

Arbeitsschutz: Weniger Arbeitsunfälle, aber mehr Berufskrankheiten

Die BG BAU meldet für 2025 einen weiteren Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle. Gleichzeitig nahm die Zahl der Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten deutlich zu. Besonders alarmierend bleiben die Folgen früherer Asbestbelastungen.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihre Statistik zum Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen 2025 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen eine gemischte Entwicklung: Die Zahl der Arbeitsunfälle sinkt, langfristige Gesundheitsgefahren gewinnen jedoch weiter an Bedeutung.

 

Arbeitsunfälle erstmals unter 90.000

Im Jahr 2025 registrierte die BG BAU insgesamt 89.113 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Das waren 2.700 Fälle beziehungsweise 2,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit wurde erstmals die Marke von 90.000 Fällen unterschritten.

Auch die relative Unfallhäufigkeit sank: Auf 1.000 Vollbeschäftigte kamen 42,95 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Im Jahr 2024 lag dieser Wert noch bei 43,76.

Trotz dieser positiven Entwicklung verloren 2025 insgesamt 74 Beschäftigte infolge eines Arbeitsunfalls ihr Leben. Zu den häufigsten Ursachen gehörten Abstürze, herabfallende oder kippende Bauteile sowie Unfälle durch Anfahren oder Überfahren.

Berufskrankheiten nehmen weiter zu

Während die Arbeitsunfälle zurückgingen, stieg die Zahl der Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit auf 22.102 Meldungen. Das entspricht einem Zuwachs von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit 2021 hat sich die Zahl der Anzeigen damit um rund 34 Prozent erhöht.

Am häufigsten wurden folgende Erkrankungen gemeldet:

  • Lärmschwerhörigkeit: 4.876 Fälle
  • Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung: 3.164 Fälle
  • Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule: 2.168 Fälle
  • Gonarthrose: 1.861 Fälle
  • Läsionen der Rotatorenmanschette der Schulter: 1.339 Fälle

Die Entwicklung zeigt, dass Arbeitsschutz nicht nur akute Unfallgefahren berücksichtigen darf. Auch langfristige Belastungen durch Lärm, Sonnenstrahlung, körperlich schwere Arbeit und Gefahrstoffe müssen konsequent reduziert werden.

Asbest bleibt Todesursache Nummer eins

Besonders schwer wiegen weiterhin asbestbedingte Erkrankungen. Im Jahr 2025 gingen bei der BG BAU 2.304 entsprechende Verdachtsanzeigen ein. Das waren 10,4 Prozent aller gemeldeten Berufskrankheiten.

Insgesamt starben 396 Versicherte an den Folgen einer Berufskrankheit. Bei 291 dieser Todesfälle war eine durch Asbest verursachte Erkrankung wie Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose die Ursache.

Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, kann der Gefahrstoff weiterhin in zahlreichen Bestandsgebäuden vorkommen, beispielsweise in Fliesenklebern, Putzen, Estrichen oder Spachtelmassen. Bei Renovierungs-, Umbau-, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten können gefährliche Fasern freigesetzt werden.

Schutzmaßnahmen bleiben unverzichtbar

Vor Beginn von Arbeiten im Bestand muss geklärt werden, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. Auf dieser Grundlage sind die Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Die Ende 2024 und 2025 novellierte Gefahrstoffverordnung sieht zudem erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten für Tätigkeiten mit Asbest vor. Für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich wird künftig eine Genehmigung benötigt. Der entsprechende Nachweis ist nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 20. Dezember 2026 erforderlich.

Die aktuelle Statistik macht deutlich: Prävention wirkt, muss aber konsequent fortgeführt und weiterentwickelt werden. Neben der Vermeidung akuter Arbeitsunfälle gehört dazu insbesondere der Schutz vor langfristigen und oft erst viele Jahre später auftretenden Gesundheitsschäden.

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