Koalitionsausschuss 2026
Am 1. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Reihe weiterer Reformschritte im Arbeits- und Sozialrecht verständigt.
Zwar hatte Bundeskanzler Friedrich Merz die Erwartungen im Vorfeld bewusst gedämpft, dennoch enthält das Ergebnispapier zahlreiche Vorhaben mit Auswirkungen auf Unternehmen, Beschäftigte und Tarifpartner.
Bürokratieabbau im Mittelpunkt
Ein klarer Schwerpunkt der Beschlüsse liegt auf dem Abbau bürokratischer Belastungen. So sollen Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen grundsätzlich entfallen, sofern sie nicht durch EU-Recht oder verfassungsrechtliche Vorgaben zwingend erforderlich sind. Künftig müssen Ministerien die Notwendigkeit bestehender Berichtspflichten ausdrücklich begründen.
Darüber hinaus sollen betriebliche Beauftragte abgeschafft werden, soweit ihre Rechtsgrundlage nicht auf europäischen Vorgaben beruht. Auch bei Befristungen wird die Bürokratie reduziert: Das bisher notwendige Schriftformerfordernis soll zum 1. Januar 2027 entfallen.
Mehr Flexibilität bei Befristungen und Arbeitsverträgen
Die Koalition plant, die sachgrundlose Befristung bis Ende 2030 deutlich auszuweiten. Künftig sollen Arbeitsverträge bis zu 48 Monate sachgrundlos befristet und innerhalb dieses Zeitraums bis zu sechsmal verlängert werden können. Zudem soll eine erneute Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber erleichtert werden.
Für Beschäftigte mit sehr hohen Einkommen soll es künftig möglich sein, bereits im Arbeitsvertrag eine Auflösungsvereinbarung mit Abfindungsoption zu treffen. Betroffen wären Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Änderungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Sozialleistungen
Zu den weitreichenderen Vorhaben gehört die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Gleichzeitig soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Attestpflicht gelten.
Die Bundesagentur für Arbeit soll zusätzliche Instrumente erhalten, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Geplant sind unter anderem eine intensivere Berufsberatung, Arbeitsmarktdrehscheiben, neue Beschäftigungsperspektiven sowie eine stärkere Förderung von Weiterbildungen. Ergänzt wird dies durch das Programm „Zweite Chance“, das mehr Menschen zu einem Schul- oder Ausbildungsabschluss führen soll.
Zudem wollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesinnenministerium bis Ende 2026 einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch umsetzen. Im Mittelpunkt steht dabei ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Behörden.
Tarifpartner stärker in Verantwortung
Mehrere arbeitsrechtliche Reformen wurden an die Tarifvertragsparteien delegiert. Besonders betroffene Industriezweige wie Automobil-, Chemie-, Stahl- und Maschinenbauindustrie sollen bis Oktober 2026 Vorschläge zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Krisenfestigkeit erarbeiten.
Auch bei möglichen Öffnungen im Arbeitsrecht setzt die Bundesregierung auf tarifvertragliche Lösungen. Die Tarifpartner sollen Vorschläge entwickeln, in welchen Bereichen künftig von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden kann. Gleichzeitig sollen die Mitbestimmungsregelungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz vereinfacht werden.
Westbalkan-Regelung: Kritischer Einschnitt für die Bauwirtschaft
Besonders kritisch dürfte die geplante Halbierung des Kontingents der Westbalkan-Regelung zum 1. Januar 2027 ausfallen. Statt bisher 50.000 sollen künftig nur noch 25.000 Personen pro Jahr über diesen Weg nach Deutschland kommen können.
Für das Baugewerbe hätte diese Entscheidung erhebliche Konsequenzen. Die Branche nutzt seit Jahren einen besonders hohen Anteil des Kontingents und ist auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen, um den bestehenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel auszugleichen. Bereits heute stoßen Unternehmen bei der Personalgewinnung an Grenzen. Die demografische Entwicklung, die Konkurrenz anderer Arbeitgeber sowie die weiterhin bestehenden Hürden bei der Erwerbszuwanderung verschärfen die Situation zusätzlich.
Gerade vor dem Hintergrund der großen Aufgaben in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau und energetische Sanierung sendet die geplante Kürzung daher ein problematisches Signal für die gesamte Branche.
Unsere Einschätzung
Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses enthalten einige sinnvolle Ansätze zur Entlastung von Unternehmen und zur Modernisierung arbeitsrechtlicher Regelungen. Gleichzeitig fällt auf, dass viele grundlegende Streitfragen vertagt oder an Kommissionen und Tarifpartner weitergereicht wurden. Ein umfassender Reformdurchbruch bleibt damit aus.
Während insbesondere der Bürokratieabbau begrüßenswert ist, bleiben zentrale Herausforderungen wie Arbeitszeitregelungen, Fachkräftesicherung und nachhaltige Reformen des Arbeitsmarktes weitgehend ungelöst. Aus Sicht der Bauwirtschaft ist vor allem die geplante Reduzierung der Westbalkan-Regelung kritisch zu bewerten, da sie den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt weiter verschärfen dürfte.