Bauwirtschaft

KfW-Förderung im Wohnungsbau: aktuelle Änderungen und neues Bundesprogramm

Mit Wirkung zum 03. August 2026 nimmt die KfW Verbesserungen an zwei zentralen Wohnungsbauförderprogrammen vor. Hinzu kommt die Verlängerung einer befristeten Neubauförderstufe sowie der Start eines neuen Bundeszuschussprogramms.

Das Wichtigste im Überblick:

Klimafreundlicher Neubau: Effizienzhaus-55-Förderstufe bis Jahresende verlängert

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat der KfW Bundesmittel bereitgestellt, um im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (Produkte 297, 298, 299) die befristeten Förderstufen „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ und „Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude“ weiterzuführen.

Anträge können nunmehr bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der KfW eingehen; ursprünglich sollte die Förderung zum 30. Juni 2026 auslaufen.

Die Förderung erfolgt über einen zinsverbilligten KfW-Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit; der effektive KfW-Jahreszins liegt derzeit bei rund 1,0 Prozent und damit unter dem Marktniveau von rund 4,0 Prozent. Für die Zinsverbilligung stehen seit Dezember 2025 insgesamt 800 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Investoren mit vorliegender Baugenehmigung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

„Jung kauft Alt“: höhere Förderobergrenzen und vereinfachter Sanierungsweg ab August

Das Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb, KfW 308) wird zum 3. August 2026 in zwei wesentlichen Punkten verbessert.

Erstens werden die Kredithöchstbeträge spürbar angehoben: Für Familien mit einem Kind steigt der Maximalkredit von bisher 100.000 Euro auf künftig 140.000 Euro, bei zwei Kindern von 125.000 Euro auf 160.000 Euro und ab drei Kindern von 150.000 Euro auf 180.000 Euro.

Zweitens eröffnet die KfW einen vereinfachten Sanierungsweg: Statt der bislang ausschließlich vorgesehenen Vollsanierung auf den Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ können Fördernehmer künftig auch einen definierten Katalog energetischer Einzelmaßnahmen wählen. Dieser Katalog umfasst den Austausch der Heizungsanlage durch ein System mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien, den Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade sowie die Dämmung des Dachs oder alternativ der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume.

Sämtliche Maßnahmen müssen die Technischen Mindestanforderungen der BEG EM einhalten.

Ausnahmen gelten für Heizungsanlagen, die bereits zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen oder bei denen das Gebäude ausschließlich über ein Wärmenetz versorgt wird, sowie für Bauteilflächen, die mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2001 Anhang 3 erfüllen. Zusätzlich hat die KfW die Definition eines „Effizienzhauses 100 EE“ aufgenommen und redaktionelle Klarstellungen vorgenommen.

Entscheidet sich ein Bauherr für den Einzelmaßnahmen-Weg, kann die Einhaltung der energetischen Anforderungen durch eine Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebes gemäß § 35c EStG bestätigt werden. Eine gesonderte Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experter ist in diesem Fall nicht erforderlich. Anträge zu den geänderten Bedingungen sind ab dem 3. August 2026 möglich.

Neues Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ ab Juli 2026

Über die Änderungen der beiden bestehenden Programm hinaus möchten wir auf ein neues Zuschussprogramm des BMWSB hinweisen, das zum Juli 2026 startet.

Mit „Gewerbe zu Wohnen“ fördert der Bund den Umbau leerstehender beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum.

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähiger Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Einheit, und muss nicht zurückgezahlt werden. Für das Jahr 2026 stehen 300 Mio. Euro bereit. Antragsberechtigt sind alle Investoren als Auftraggeber des Umbaus – natürliche wie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften, einschließlich Selbstnutzern.

Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem die Anpassung der Baukonstruktion an die Wohnnutzung, Grundrissänderungen, den Innenausbau sowie die Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung. Voraussetzung ist die energetische Sanierung mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 EE“; die Förderung ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.

Die Gesamtförderung je Unternehmen ist auf 300.000 Euro begrenzt (De-minimis-Verordnung).

Bewertung

Die Verlängerung der Effizienzhaus-55-Förderung gibt Investoren mit baureifen Vorhaben die nötige Planungssicherheit und setzt mit einem KfW-Zins von rund 1,0 Prozent gegenüber dem Marktniveau von rund 4 Prozent grundsätzlich einen Finanzierungsanreiz.

Das Instrument wirkt jedoch selektiv: Es aktiviert den Bauüberhang nur dort, wo Projekte ansonsten wirtschaftlich tragfähig sind. Die anhaltende Befristung bis Jahresende und der Mittelvorbehalt erschweren eine verlässliche Investitionsplanung. Der ZDB fordert deshalb eine verstetigte Neubauförderung anstelle befristeter Einzelprogramme.

Die Anhebung der Förderobergrenzen bei „Jung kauft Alt“ um 30.000 bis 40.000 Euro je Kinderanzahl sowie die Zulassung des Einzelmaßnahmen-Wegs mit Fachunternehmererklärung sind sachgerechte Verbesserungen. Sie senken den Eigenkapitaleinsatz und erleichtern die Abwicklung für die ausführenden Betriebe, die auf diesem Weg direkt in die Förderlogik eingebunden sind.

Das Programm war seit seinem Start im September 2024 trotz mehrfacher Nachbesserungen nur verhalten nachgefragt; ob die Änderungen die nötige Dynamik auslösen, bleibt abzuwarten.

Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ ist positiv zu bewerten: Der nicht rückzahlbare Zuschuss schafft einen wirksamen Anreiz für Umbauvorhaben im Bestand und löst unmittelbar Bauleistungen aus. Die Kombinierbarkeit mit der BEG-Sanierungsförderung erhöht die Attraktivität für Investoren weiter.

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen; Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorab erbracht werden.

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