Arbeit und Soziales

Reform der Rentenversicherung: Bericht der Alterssicherungskommission

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren umfassenden Bericht zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt.

Insgesamt 33 Empfehlungen sollen die gesetzliche Rentenversicherung sowie die betriebliche und private Altersvorsorge zukunftsfest machen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas signalisierten bereits Unterstützung für eine umfassende Umsetzung der Vorschläge.

Ziel: Stabile und verständliche Altersvorsorge

Ein zentrales Leitbild der Reform ist die Sicherung des Lebensstandards im Alter. Dazu definiert die Kommission erstmals eine klare Zielgröße: Über alle drei Säulen hinweg soll eine Nettoersatzquote von 70 Prozent nach Steuern erreicht werden. Gleichzeitig soll die digitale Rentenübersicht zu einem umfassenden Planungs- und Informationsinstrument ausgebaut werden, um Transparenz und Eigenvorsorge zu stärken.

Anpassungen bei Renteneintritt und Leistungen

Mehrere Empfehlungen betreffen den Zeitpunkt des Renteneintritts und bestehende Leistungen:

  • Die Regelaltersgrenze soll ab 2031 an die steigende Lebenserwartung angepasst werden (Verhältnis 2:1). Das würde aktuell einen Anstieg auf etwa 67,5 Jahre bis 2041 bedeuten.
  • Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll entfallen, wobei Vertrauensschutz gilt.
  • Die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen soll künftig erst ab 64 statt 63 Jahren möglich sein.
  • Zu- und Abschläge bei vorgezogenem oder späterem Renteneintritt sollen stärker versicherungsmathematisch berechnet werden.

Auch die Altersteilzeit wird angepasst: Einstieg künftig erst ab 58 Jahren, das Blockmodell soll entfallen.

Stabilisierung des Rentensystems

Die Rentenentwicklung soll weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben, ergänzt um einen Nachhaltigkeitsfaktor, der demografische Veränderungen berücksichtigt. Kurzfristige Niveauabweichungen sollen durch steuerfinanzierte Ausgleichsmechanismen abgefedert werden.

Weitere Maßnahmen:

  • Keine Erweiterung der Beitragsbasis auf andere Einkommensarten
  • Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen
  • Verbesserung der Anrechnungsregelungen, damit Beitragszahler im Alter besser gestellt sind
  • Abschaffung der Pflicht für Langzeitarbeitslose, vorzeitig in Rente zu gehen

Einbeziehung weiterer Gruppen und Strukturreformen

Die Reform zielt auch auf eine breitere Beteiligung:

  • Selbständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden (mit Opt-out für Bestandsfälle).
  • Die Vorschläge sollen grundsätzlich auch auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
  • Minijobs sollen weitgehend abgeschafft werden (Ausnahme: Schüler), ebenso Sonderregelungen für Midijobs.

Mehr Kapitaldeckung und stärkere Vorsorge

Ein wesentlicher Reformbaustein ist die stärkere Ergänzung des umlagefinanzierten Systems durch Kapitaldeckung:

  • Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente mit individuellen Konten
  • Beitragssatz von insgesamt 2 Prozent, paritätisch finanziert
  • Schrittweise Einführung und zentrale Anlage der Mittel am Kapitalmarkt

Zusätzlich soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge nahezu flächendeckend verbessert und die Entwicklung der privaten Vorsorge weiter beobachtet werden.

Bewertung aus Unternehmenssicht

Die Empfehlungen bringen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zusätzliche Belastungen mit sich. Insbesondere der Aufbau der kapitalgedeckten Komponente könnte kurzfristig zu steigenden Beiträgen führen. Entlastungseffekte werden nach Einschätzung von Experten erst später eintreten.

Für Branchen mit bereits bestehenden kapitalgedeckten Vorsorgesystemen – etwa im Baugewerbe – ergibt sich ein besonderer Handlungsbedarf. Diskutiert wird, bestehende tarifliche Systeme auf die neuen Pflichtbeiträge anzurechnen, um doppelte Belastungen zu vermeiden.

Wie geht es weiter?

Die Empfehlungen müssen nun in konkrete Gesetzesentwürfe überführt werden. Während einzelne Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden könnten, ist bei anderen mit einem längeren Gesetzgebungsverfahren zu rechnen. Ob ein umfassendes Reformgesetz oder mehrere Einzelmaßnahmen beschlossen werden, ist derzeit noch offen.

 

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