Arbeit und Soziales

Reform des Arbeitszeitgesetzes: Mehr Pflicht als Flexibilität?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sowie weiterer Vorschriften vorgelegt. 

Der Entwurf sorgt bereits für Diskussionen – insbesondere wegen zusätzlicher Dokumentationspflichten und begrenzter Flexibilität für Unternehmen.

Die wichtigsten geplanten Änderungen

Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen zwei zentrale Punkte:

  1. Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung
    Künftig sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit verpflichtend erfasst werden – und zwar grundsätzlich taggleich und elektronisch.
  • Auch bei Delegation der Erfassung (z. B. an Mitarbeitende) bleibt der Arbeitgeber verantwortlich.
  • Die Pflicht gilt auch für Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit.
  • Kleinere Betriebe erhalten Übergangsfristen:
    • unter 250 Mitarbeitende: 2 Jahre
    • unter 50 Mitarbeitende: 5 Jahre
    • bis zu 10 Mitarbeitende: keine Verpflichtung zur elektronischen Form
  1. Tariföffnung für wöchentliche Höchstarbeitszeit
    Anstelle einer generellen Neuregelung der täglichen Höchstarbeitszeit sieht der Entwurf lediglich eine Tariföffnungsklausel vor. Eine wöchentliche Arbeitszeit kann demnach nur auf tariflicher Basis eingeführt werden – und auch nur unter zusätzlichen Schutzauflagen für die Gesundheit der Beschäftigten.
    Zudem wird der Ausgleichszeitraum von sechs auf vier Monate verkürzt.

Weitere Änderungen im Überblick

  • Einschränkung der bisherigen Ausnahmen im § 18 ArbZG auf einzelne Vorschriften
  • Sofortiger Ausgleich verkürzter Ruhezeiten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Verlängerung der möglichen Produktionszeit an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien von drei auf fünf Stunden
  • Anpassungen im Jugendarbeitsschutzgesetz sowie in der Offshore-Arbeitszeitverordnung 

Kritik am Referentenentwurf

Aus Sicht vieler Unternehmen bringt der Entwurf vor allem zusätzliche Belastungen:

  • Mehr Bürokratie: Die verpflichtende elektronische und taggleiche Erfassung wird als überreguliert angesehen.
  • Eingriff in Vertrauensarbeitszeit: Die Einbeziehung dieser Arbeitsform schwächt ein wichtiges Instrument moderner Personalpolitik.
  • Fehlende Flexibilität: Die Tarifbindung der wöchentlichen Arbeitszeit erschwert kurzfristige Anpassungen und erfordert langwierige Verhandlungen.
  • Kostenrisiken: Die angesetzten Einführungskosten erscheinen unrealistisch, da notwendige technische Ausstattung für Mitarbeitende nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Fazit

Der Referentenentwurf setzt klare Schwerpunkte auf Kontrolle und Dokumentation, während die im Koalitionsvertrag angekündigte Flexibilisierung weitgehend ausbleibt. Unternehmen müssen sich auf zusätzliche Pflichten einstellen, ohne gleichzeitig von spürbaren Erleichterungen zu profitieren.

Ein konkreter Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren liegt derzeit noch nicht vor.

 

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