Tariftreuegesetz des Bundes: FAQ-Papier der BDA zur praktischen Umsetzung veröffentlicht
Zum 1. Mai 2026 ist das Tariftreuegesetz des Bundes (BTTG) nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.
Seit diesem Zeitpunkt dürfen öffentliche Aufträge des Bundes – insbesondere Bau‑ und Dienstleistungsaufträge – nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ein verbindliches Tariftreueversprechen über die Einhaltung bestimmter Mindestarbeitsbedingungen abgeben.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat hierzu ein umfassendes FAQ‑Papier vorgelegt, das die wichtigsten Fragen zur Anwendung des Gesetzes beantwortet. An der Erarbeitung war auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beteiligt. Die Handreichung soll Unternehmen eine erste Orientierung bieten, rechtliche Hintergründe erläutern und praktische Hinweise für die Umsetzung der neuen Vorgaben vermitteln.
Wesentliche Inhalte der Handreichung
Die FAQ‑Sammlung behandelt zentrale Themenbereiche, die für die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe künftig maßgeblich sind.
Dazu gehören insbesondere:
- Anwendungsbereich des Gesetzes — Welche Aufträge und Konstellationen unterliegen dem BTTG und welche nicht.
- Inhalt des Tariftreueversprechens — Welche Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten sind und wie diese nachzuweisen sind.
- Neues Verordnungsverfahren — Wie die branchenspezifischen Arbeitsbedingungen künftig durch Rechtsverordnungen festgelegt werden.
- Pflichten von Auftragnehmern und Arbeitgebern — Welche organisatorischen und dokumentarischen Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen.
- Zertifizierungsverfahren — Wie der Nachweis der Tarifbindung künftig erleichtert und formalisiert wird.
- Haftungsfragen — Welche Risiken bestehen und wie Unternehmen sich absichern können.
- Kontrollen und Sanktionen — Welche Prüfmechanismen vorgesehen sind und welche Folgen Verstöße haben.
Die Handreichung ist hier BDA-FAQ-Papier_Tariftreuegesetz_Mai_2026.pdf verfügbar und bietet eine kompakte, praxisorientierte Übersicht über die neuen gesetzlichen Anforderungen.
Weitere Schritte zur vollständigen Anwendung des BTTG
Obwohl das Gesetz bereits in Kraft ist, bedarf seine vollständige praktische Umsetzung noch weiterer Schritte. Dazu gehören insbesondere:
- die Einrichtung einer Clearingstelle und der Prüfstelle „Tariftreue“,
- die Rechtsverordnung des BMAS zum Zertifizierungsverfahren,
- sowie die branchenspezifischen Rechtsverordnungen, die die konkreten Arbeitsbedingungen festlegen.
Diese Verordnungen sind entscheidend, damit das Gesetz in der Praxis vollständig angewendet werden kann. Wir werden Sie fortlaufend über alle Entwicklungen informieren.