Betriebswirtschaft

E-Rechnung: BMF ergänzt FAQ um bauspezifische Hinweise

kostenfreies Webinar am 19. Mai 2026

Mehr Klarheit bei Bauleistungen und Endrechnungen – Hinweis auf kostenfreies Webinar am 19. Mai 2026

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seinen FAQ-Katalog zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung um wichtige Hinweise für die Bauwirtschaft ergänzt. Damit greift das BMF zentrale Fragen auf, die die Bauverbände Ende vergangenen Jahres gegenüber dem Ministerium angesprochen hatten – insbesondere zur Leistungsbeschreibung bei Bauleistungen und zur Darstellung bereits erhaltener Abschlagszahlungen. Für Betriebe des Bauhauptgewerbes sind diese Klarstellungen von praktischer Bedeutung. Denn Bauabrechnungen beruhen häufig auf umfangreichen Leistungsverzeichnissen, mehreren Gewerken sowie Abschlags- und Schlussrechnungen. Gerade hier war bislang offen, wie detailliert die Angaben im strukturierten Teil der E-Rechnung abgebildet werden müssen.

Leistungsbeschreibung: Gewerke mit Summen reichen derzeit aus

Das BMF stellt nun klar: Bei einer E-Rechnung über eine Bauleistung ist es jedenfalls derzeit ausreichend, wenn im strukturierten Teil der Rechnung als Leistungsbeschreibung die einzelnen Gewerke mit den jeweiligen Summen enthalten sind. Die detaillierte Aufschlüsselung nach dem Leistungsverzeichnis muss dann in einer menschenlesbaren Anlage enthalten sein. Wichtig ist, dass im strukturierten Teil der E-Rechnung eindeutig auf diese Anlage hingewiesen wird (siehe auch Frage 7a des FAQ).

Das ist für die Baupraxis eine wichtige Erleichterung. Umfangreiche Leistungsverzeichnisse müssen damit nicht vollständig im maschinenlesbaren Kern der E-Rechnung abgebildet werden. Betriebe können die Detailinformationen weiterhin in einer Anlage mitgeben, sofern der Verweis in der E-Rechnung eindeutig erfolgt.

Endrechnungen: Abschlagszahlungen können im Anhang dargestellt werden

Auch für Endrechnungen enthält die aktualisierte FAQ eine wichtige Aussage. Die Absetzung bereits vereinnahmter Teilentgelte (§ 14 Absatz 5 UStG) kann in einem beigefügten, unstrukturierten Anhang erfolgen, wenn im strukturierten Teil der E-Rechnung ausdrücklich auf diese Anlage hingewiesen wird. Nach Angaben des BMF kann diese Regelung auch über den 31. Dezember 2027 hinaus angewandt werden.

Gerade im Baugewerbe, in dem Abschlags- und Schlussrechnungen zum betrieblichen Alltag gehören, schafft dies mehr Handlungssicherheit. Bereits in der BAUSTELLE Mai/Juni 2026 hatten wir über die vom BMF gegenüber den Verbänden bestätigten Erleichterungen berichtet. Dort wurde unter anderem hervorgehoben, dass die Klarstellungen den Betrieben und Softwareanbietern mehr Zeit für die technische Umstellung verschaffen.

Empfangspflicht besteht bereits seit 2025

Unabhängig von den Übergangsregelungen gilt: Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Nach den FAQ des BMF genügt hierfür bereits ein E-Mail-Postfach. Für die Ausstellung von E-Rechnungen (im B2B-Bereich) gelten weiterhin Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller grundsätzlich noch sonstige Rechnungen verwenden; bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist bis Ende 2027.

Für Betriebe bedeutet das: Auch wenn nicht jede Rechnung sofort als E-Rechnung ausgestellt werden muss, sollten Rechnungsprozesse, Software, Archivierung und interne Zuständigkeiten jetzt überprüft und angepasst werden.

Digitalisierungsschub mit offenen Praxisfragen

Die Klarstellungen des BMF sind aus Sicht der Bauwirtschaft ein Schritt in die richtige Richtung. Sie berücksichtigen, dass viele Bauabrechnungen komplex sind und sich nicht ohne Weiteres vollständig strukturiert abbilden lassen. Gleichzeitig bleibt es dabei: Je mehr Informationen nur in Anhängen stehen, desto schwieriger wird eine vollständig automatisierte Prüfung und Verarbeitung von E-Rechnungen.

Auch deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen zu beschäftigen und die eigenen Prozesse auf den Prüfstand zu stellen – von der Rechnungserstellung über den Versand und Empfang bis zur revisionssicheren Archivierung.

Kostenfreies Webinar: „Die Pflicht kommt – E-Rechnung richtig erstellen“

Zur Vertiefung bietet der Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) gemeinsam mit der DATEV eG am Dienstag, 19. Mai 2026 (10:30 bis 12:00 Uhr, online über Microsoft Teams) ein weiteres, kostenfreies Online-Webinar an. Die Veranstaltung vermittelt einen praxisnahen Überblick darüber, wie E-Rechnungen gesetzeskonform erstellt und revisionssicher archiviert werden. Außerdem geht es um durchgängige digitale Rechnungsprozesse – vom Erstellen der E-Rechnung über die digitale Ablage bis hin zur Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei. Referent ist Guido Badjura von der DATEV eG.

Zur Anmeldung:
https://www.haus-der-bauwirtschaft.de/seminare/die-pflicht-kommt-e-rechnung-richtig-erstellen/

 

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