Sozialversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung
Nach den jüngsten Beschlüssen soll das Entlastungsvolumen im Jahr 2027 nur noch 16,3 Milliarden Euro betragen, statt der ursprünglich vorgesehenen 19,6 Milliarden Euro. Damit wird bereits jetzt deutlich, dass das Ziel, das Beitragssatzniveau ab dem Jahr 2029 stabil zu halten, kaum erreichbar sein dürfte. Ursächlich hierfür sind mehrere wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Konzept.
So ist vorgesehen, den Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt in den Jahren 2027 bis 2030 um jeweils zwei Milliarden Euro zu kürzen. Gleichzeitig bleibt die dringend erforderliche vollständige steuerfinanzierte Übernahme der Kosten für Beziehende von Grundsicherung aus. Anstelle der notwendigen rund zehn Milliarden Euro jährlich, die bislang vollständig von den Beitragszahlern getragen werden, plant der Bund lediglich einen schrittweisen Einstieg: Ab 2027 sollen zunächst rund 250 Millionen Euro aus Steuermitteln bereitgestellt werden, ab 2029 bis 2051 dann jährlich 500 Millionen Euro. Eine echte Entlastung der Beitragszahler bleibt damit aus.
Hinzu kommt die Verschiebung der Rückzahlung von Darlehen, die der Bund der gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2023, 2025 und 2026 in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro gewährt hat. Auch diese Maßnahme führt nicht zu einer nachhaltigen strukturellen Verbesserung der Finanzlage.
Weitere ursprünglich vorgesehene Einschnitte wurden vollständig zurückgenommen oder deutlich reduziert. So entfällt die geplante Kürzung des Krankengeldes um fünf Prozent. Ebenso wurde der Beitrag für mitversicherte Ehegatten von ursprünglich geplanten 3,5 Prozent auf nunmehr 2,5 Prozent abgesenkt.
Demgegenüber stehen Maßnahmen, die eher belastend wirken. Insbesondere soll die Versicherungspflichtgrenze im Zuge der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro steigen. Dies führt faktisch zu höheren Beitragslasten für viele Versicherte und wirkt damit wie eine verdeckte Beitragssatzerhöhung.
Ergänzend plant die Bundesregierung, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geschätzte jährliche Aufkommen von rund 450 Millionen Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen. Angesichts der bestehenden Finanzierungslücke bleibt jedoch fraglich, ob diese Maßnahme spürbare Entlastung bringen kann.
In der Gesamtbewertung zeigen die beschlossenen Änderungen deutlich, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um eine zumindest mittelfristige Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten. Vielmehr droht das erste große Reformvorhaben im Bereich der Sozialversicherung bereits an entscheidender Stelle sein Ziel zu verfehlen.