Tarifpolitik

Einheitliche Löhne und Gehälter im Baugewerbe seit April 2026

Zum 1. April 2026 ist im Baugewerbe ein bedeutender tarifpolitischer Meilenstein in Kraft getreten: Die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden bundesweit vereinheitlicht. 

Damit enden die bisherigen Unterschiede zwischen den Tarifgebieten West und Ost in den entsprechenden Lohn- und Gehaltstarifverträgen. Dieser Schritt markiert den Abschluss eines langen Angleichungsprozesses, der die Branche über viele Jahre begleitet hat.

Trotz dieser wichtigen Harmonisierung bestehen weiterhin kleinere strukturelle Differenzen zwischen den Tarifverträgen, etwa die im Westen noch vorhandene Lohngruppe 2b oder unterschiedliche Härtefallregelungen. Diese Punkte werden voraussichtlich in der Lohn- und Gehaltsrunde 2027 aufgegriffen, die perspektivisch zu vollständig einheitlichen bundesweiten Tarifverträgen führen könnten. Auch bei Themen wie dem 13. Monatseinkommen, der Tarifrente Bau, den vermögenswirksamen Leistungen oder der tariflichen Zusatzrente bestehen noch Unterschiede. Für die Tarifrente Bau laufen bereits Gespräche über weitere Angleichungsschritte; die vermögenswirksamen Leistungen haben durch ihre Integration in den Arbeitgeberbeitrag zur Zusatzrente an Bedeutung verloren.

Die Entwicklung hin zu bundesweit einheitlichen Tarifregelungen kann dazu beitragen, für tarifgebundene Unternehmen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Allerdings bleibt zu berücksichtigen, dass diese Unternehmen weiterhin im Wettbewerb mit nicht tarifgebundenen Betrieben stehen. Auch Tariftreueregelungen bei öffentlichen Aufträgen oder allgemeinverbindliche Tarifverträge können hier lediglich eine Annäherung, aber keine vollständige Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen gewährleisten.

Zudem zeigen aktuelle Erhebungen von SOKA-BAU, dass die tatsächlich gezahlten Marktlöhne zwischen den Bundesländern weiterhin deutlich variieren. Auch innerhalb einzelner Flächenländer bestehen regionale Unterschiede – insbesondere zwischen wirtschaftsstarken und strukturschwächeren Regionen. Hinzu kommt eine seit Jahren feststellbare positive Lohndrift: Die Marktlöhne entwickeln sich dynamischer als die tariflichen Löhne. Haupttreiber ist der anhaltende Fach- und Arbeitskräftemangel, der die Preise für Arbeit steigen lässt.

Vor diesem Hintergrund bleibt die tarifliche Angleichung ein wichtiges Signal, das jedoch von den realen Marktbedingungen überlagert wird. Für Bauunternehmen kann die Tarifbindung dennoch ein wertvolles Qualitätsmerkmal darstellen – sowohl gegenüber Auftraggebern als auch im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte.

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