Tarifpolitik

Bundestariftreuegesetz passiert den Bundesrat – Umsetzung erst zum Jahresende erwartet

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz in Kraft treten. 

Bis es jedoch tatsächlich angewendet werden kann, sind noch mehrere Verordnungen erforderlich – unter anderem zum Clearingstellenverfahren, zum Zertifizierungsverfahren sowie zu den tariflichen Branchenarbeitsbedingungen. Erst wenn diese Regelwerke vorliegen, wird das Gesetz praktisch wirksam. Nach aktuellem Stand ist damit frühestens gegen Ende des Jahres zu rechnen.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bewertet das Gesetz weiterhin kritisch. Nach Einschätzung des Verbandes wird das BTTG weder zu einer höheren Tariftreue führen noch zu faireren Wettbewerbsbedingungen zwischen tarifgebundenen und tarifungebundenen Unternehmen beitragen. Entsprechend hatte sich der ZDB in seinen Stellungnahmen gegen die Verabschiedung des Gesetzes ausgesprochen – letztlich ohne Erfolg. Dennoch konnten im parlamentarischen Verfahren wichtige Verbesserungen erreicht werden. Dazu gehören insbesondere Erleichterungen für tarifgebundene Mitgliedsunternehmen beim Nachweis ihrer Tarifbindung im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens nach § 10 BTTG sowie Klarstellungen zur Verbindlichkeit tariflicher Regelungen bei der Ausgestaltung der Branchenverordnungen.

Aktuell befindet sich der ZDB im Austausch mit ZertBAU, die über umfangreiche Erfahrung im Präqualifizierungsverfahren verfügt. Ziel ist es, für die Bauwirtschaft ein möglichst unbürokratisches, digitalisiertes und kostengünstiges Verfahren zur Nachweisführung zu entwickeln. Parallel dazu hat der Verband Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgenommen, um die Ausgestaltung der Verordnung zum Zertifizierungsverfahren mit praxisnahen Vorschlägen zu begleiten. Zudem wird sich der ZDB unter dem Dach der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände an einem Leitfaden zur Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes beteiligen, der Unternehmen Orientierung bieten soll.

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