Energie- und Kraftstoffpreiserhöhungen: Verweis auf Stoffpreisgleitung
Auf Grund der aktuellen Preiserhöhungen für Energie- und Kraftstoffe hat das BMV ein Schreiben an die Bundesländer, Autobahn GmbH und DEGES zur Anwendung der Regelungen zur Stoffpreisgleitung versandt.
Aktuell hat das Bundesmisterium für Verkehr (BMV) darauf reagiert und in einem Schreiben an die Straßenbaubehörden der Bundesländer, DEGES und auch die Autobahn GmbH auf die Anwendung der Regelungen im Handbuch für Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) zur „Stoffpreisgleitklausel“ hingewiesen.
Danach sind alle genannten Institutionen angehalten, die Stoffpreisgleitklausel in kommende Baumaßnahmen zu übernehmen und auch in Vergabeverfahren, die bereits eingeleitet sind, nachträglich mit einzubeziehen.
Die Stoffpreisgleitklausel kann für Stahl, Fahrzeugrückhaltesysteme, Asphaltmischgut und auch Betriebsstoffe sowie für weitere Baustoffe vorgesehen werden.
Mitglieder des BVN können sich bei Fragen an die Abteilung Wirtschafts- und Vergaberecht, RA Carsten Woll (woll@bvn.de, 0511 95757-24), wenden.
Hinweis: Der BVN bietet eine kostenlose Info-Veranstaltung „Preissteigerungen“ am 20.04.2026, 09.00 Uhr. Hier finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung.