Kein Hinweis auf hohen Schaden – kein Schadensersatz!
In einem aktuellen Fall musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg mit einer Situation beschäftigen, die vielen Handwerks- und Bauunternehmen bekannt vorkommen dürfte: Ein Kunde verlangte Schadensersatz, weil ein Auftrag nicht rechtzeitig erledigt wurde – hatte das Unternehmen aber zuvor nicht auf besondere Folgen einer Verzögerung hingewiesen.
Die Kernaussage des Gerichts ist klar:
Ein Auftraggeber kann keinen ungewöhnlich hohen Schaden ersetzt verlangen, wenn er den Unternehmer nicht ausdrücklich vorab auf dieses besondere Risiko hingewiesen hat.