Wirtschafts- und Vergaberecht

Kein Hinweis auf hohen Schaden – kein Schadensersatz!

Was das OLG Brandenburg für Bauunternehmen entschieden hat

In einem aktuellen Fall musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg mit einer Situation beschäftigen, die vielen Handwerks- und Bauunternehmen bekannt vorkommen dürfte: Ein Kunde verlangte Schadensersatz, weil ein Auftrag nicht rechtzeitig erledigt wurde – hatte das Unternehmen aber zuvor nicht auf besondere Folgen einer Verzögerung hingewiesen.

Die Kernaussage des Gerichts ist klar:

Ein Auftraggeber kann keinen ungewöhnlich hohen Schaden ersetzt verlangen, wenn er den Unternehmer nicht ausdrücklich vorab auf dieses besondere Risiko hingewiesen hat.

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