Arbeit und Soziales

KORREKTUR: Neue Sätze der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ab 2026

Artikel vom 17. Dezember 2025 enthielt unzutreffende Euro-Beträge

Für das Jahr 2026 gelten erstmals die erhöhten Sätze der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe, die bereits seit dem 1. Januar 2025 gesetzlich festgelegt sind. 

In unserem Artikel vom 17. Dezember 2025 hatten wir unter der Überschrift „Höhe der Ausgleichsabgabe“ versehentlich unzutreffende Euro-Beträge genannt. Wir haben diese Angaben nun korrigiert und bitten das Versehen zu entschuldigen.

Korrekte Abgabesätze für das Anzeigejahr 2025

Unternehmen müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz im Anzeigejahr 2025 folgende monatliche Beträge entrichten:

 

  • 155 Euro (statt 140 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis unter 5 Prozent.
  • 275 Euro (statt 245 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis unter 3 Prozent
  • 405 Euro (statt 360 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent bis unter 2 Prozent
  • 815 Euro (statt 720 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent

Die erhöhten Sätze gelten ab dem Erhebungsjahr 2026 und sind damit erstmals für die Anzeige des Jahres 2025 relevant.

Kleinstbetriebsregelung

Für Arbeitgeber mit mindestens 20 und weniger als 40 bzw. 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen gelten besondere monatliche Beträge:

Weniger als 40 Arbeitsplätze:

  • 155 Euro bei weniger als einem schwerbehinderten Menschen (nicht ganzjährig),
  • 235 Euro bei keinem schwerbehinderten Menschen.

Weniger als 60 Arbeitsplätze:

  • 155 Euro bei weniger als zwei schwerbehinderten Menschen,
  • 275 Euro bei weniger als einem schwerbehinderten Menschen,
  • 465 Euro bei keinem schwerbehinderten Menschen.

Weitere Informationen und Anzeigeverfahren

Alle relevanten Informationen zur Ausgleichabgabe finden Sie auf der Webseite www.rehadat-ausgleichsabgabe.de und auf www.iw-elan.de. Die Bundesagentur für Arbeit hat außerdem FAQ zum Anzeigeverfahren erstellt.

Hinweis: Prüfen Sie frühzeitig Ihre Beschäftigungsquote und bereiten Sie die Anzeige rechtzeitig vor, um Nachzahlungen oder Rückfragen zu vermeiden.

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