EH55-Plus-Förderung gestartet: 800 Millionen Euro für klimafreundlichen Wohnungsbau – doch Mittel sind begrenzt
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die zeitlich befristete Wiederaufnahme der Effizienzhaus-55-Plus-Förderung (EH55 EE) bekanntgegeben. Mit einem Volumen von 800 Millionen Euro aus nicht abgerufenen Mitteln der Jahre 2025 und 2026 sollen bestehende Bauvorhaben („Bauüberhang“) aktiviert und der klimaneutrale Wohnungsneubau vorangetrieben werden.
Die Förderung gilt jedoch nur bis zur Ausschöpfung der Mittel – ein „Windhundrennen“ um die begrenzten Gelder ist damit vorprogrammiert.
Die Maßnahme geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zurück, die eine zeitlich begrenzte Rückkehr des EH55-Standards vorsah. Ursprünglich sollten damit bereits genehmigte, aber noch nicht umgesetzte Projekte unterstützt werden. Doch anders als erwartet ist die Förderung nicht auf bestehende Baugenehmigungen beschränkt – stattdessen gilt:
- Förderfähig sind Neubauten oder Ersterwerbe von Wohngebäuden im EH55-Standard mit 100 Prozent erneuerbaren Energien (Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse etc.). Kommunen können einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten.
- Ausgeschlossen sind fossile Energieträger wie Gas oder Öl.
- Voraussetzung: Eine Baugenehmigung muss vorliegen, der Baubeginn darf jedoch noch nicht erfolgt sein.
Kritikpunkt: Die Mittel sind nicht nachhaltig gesichert. Sobald die 800 Millionen Euro aufgebraucht sind, endet die Förderung – eine planungssichere Perspektive für Bauherren und Kommunen fehlt.
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite mit bis zu 100.000 Euro. Der Zinssatz für ein annuitätisches Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung steht derzeit zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent bereit. Im Rahmen der KFN-Förderung werden auch weiter Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40- QNG - Wohngebäude gefördert. Gegenüber der EH 55–Förderung sind die Zinssätze dort günstiger, bei der EH 40 QNG-Variante wird auch ein Darlehen bis zu 150.000 Euro gewährt.
Anders als nach dem Koalitionsvertrag zu vermuten war, ist explizit keine Festlegung auf bereits jetzt vorliegende Baugenehmigungen erfolgt, obwohl erneut von einer „zeitlichen Befristung“ gesprochen wird. Diese ist offensichtlich so zu verstehen, dass für die EH-55-Förderung einmalig 800 Mio. Euro bereitgestellt werden. Sind diese Mittel verbraucht, soll die EH 55- Förderung wieder abgestellt werden. Das BMWSB hat selbst den Startschuss zu einem Windhundrennen gegeben, indem es ausdrücklich mitteilt, dass die Förderung endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. Somit sind hier keine verlässlichen und nachhaltigen Bedingungen gegeben.
Details der Konditionen der Förderung für Wohngebäude in verschiedenen Laufzeitvarianten der Kredite können auf der Homepage der KfW eingesehen werden.
Eine EH-55-Förderung wird auch für Nichtwohngebäude und kommunale Neubauten gewährt.