Bautechnik

Neue HolzBauRL 2025: Klarheit, Wirtschaftlichkeit und Bauen bis GK 5

Die Einführung der Holzbaurichtlinie (HolzBauRL) in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) Niedersachsens per Runderlass vom 20. November 2025 ist für Handwerksbetriebe ein wichtiger Schritt.

Die neue Richtlinie, hervorgegangen aus der Muster-HolzBauRL, stellt keine Verschärfung der Anforderungen dar, sondern eine eindeutige Verbesserung der Rahmenbedingungen durch Erleichterung und Erweiterung der Möglichkeiten. Sie basiert auf Erkenntnissen aus nationalen und internationalen Realbrandversuchen.

Die wichtigsten Vorteile für Zimmereien und Holzbaubetriebe:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Die Richtlinie führt zu geregelten Bauweisen und ermöglicht den Einsatz brennbarer Außenwandbekleidungen sogar bis in die Gebäudeklasse 5. Dabei werden die Begrifflichkeiten Holztafel- und Massivholzbauweise klar geregelt.
  • Wirtschaftlichere Konstruktionen: Durch die präzisere Betrachtung der brandschutztechnischen Eigenschaften der Beplankungen, die gegen den eigentlichen Beginn des Abbrandes der tragenden Konstruktion wirken, sind wirtschaftlichere Konstruktionen mit reduzierten Beplankungen möglich geworden.
  • Höchste Planungssicherheit: Die Richtlinie regelt die Anforderungen umfassend auf den Ebenen der Baustoffe, Elemente, Bauteile, Räume und Gebäude. Prinzipskizzen mit tabellarischen Werten verdeutlichen die Anforderungen und Dimensionierungen der Konstruktionen sowie anwendungsfreundliche Standardregelungen für Anschlüsse und Fugen.
  • Minimierung von Aufwand: Die Klarheit der Darstellung sorgt dafür, dass Sonderregelungen, Abweichungstatbestände und damit auch zusätzliche Nachweisführungen minimiert werden.
  • Vereinfachte Verfahren: Im Zusammenhang mit der Novellierung der NBauO stellt die HolzBauRL einen Impuls zur Vereinfachung von Verfahren dar. Anwender können die Übereinstimmung der gewählten Bauart mit der Richtlinie erfüllen, indem sie eine Bestätigung (Übereinstimmungserklärung) im Anhang 4 abgeben und die erforderliche Feuerwiderstandsklasse mittels Klassifizierungsbericht nach DIN EN 13501-2:2023-12 nachweisen.

    Die neue HolzBauRL wirkt als vollständiges Werkzeug, das dem Holzbau mehr Planbarkeit und Klarheit bei gleichzeitig erweiterten Einsatzmöglichkeiten bietet.

 

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