Betriebswirtschaft

Nachhaltigkeitsbericht: Trilog-Einigung hebt Schwellenwerte an

Am 9. Dezember 2025 haben sich EU-Rat und EU-Parlament im Trilog zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und dem europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) geeinigt. Die Schwellenwerte für einen verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht werden auf 1.000 Mitarbeiter und 450 Mio. Euro Umsatz angehoben.

Am 9. Dezember haben EU-Rat und EU-Parlament im Trilog eine Einigung zum sog. ersten Omnibus-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und dem europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) erzielt. 

Hinsichtlich der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht die Einigung vor, den Anwendungsbereich auf Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 450 Mio. Euro zu begrenzen. Im Ergebnis werden die Mitgliedsbetriebe des ZDB fast ausnahmslos nicht berichtspflichtig sein.

Gleichzeitig wurde die sog. Value Chain Cap beschlossen, ein wichtiges Ziel, das Baugewerbe und Handwerk in den letzten beiden Jahren intensiv verfolgt haben: Künftig können demnach berichtspflichtige Unternehmen von ihren nicht berichtspflichtigen Auftragnehmern maximal die Beantwortung der Fragen des VSME-Standards für die freiwillige Berichterstattung von KMU verlangen. Der VSME-Standard umfasst knapp 80 Datenpunkte. Darüber hinaus gehende Fragen nach weiteren Daten können zurückgewiesen werden.

Für berichtspflichtige Unternehmen werden zudem die Berichtsstandards (ESRS) vereinfacht werden. In der ersten Fassung von 2023 umfasst der ESRS-Standard noch 1.183 Datenpunkte. Zusätzliche Sektor-spezifische Standards soll es auch nicht geben; stattdessen soll es freiwillige Leitlinien für Sektoren geben. Außerdem ist vorgesehen, in einem Portal Vorlagen und Leitlinien zu Berichtsanforderungen zugänglich zu machen.

Bewertung des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB):

Mit der nun erfolgten Einigung sind zentrale Anliegen von Baugewerbe und Handwerk durchgesetzt worden. Durch die Verringerung der Zahl berichtspflichtiger Betriebe sowie die Begrenzung von Anfragen in der Wertschöpfungskette auf den Umfang des VSME-Standards werden die Mitgliedsbetriebe deutlich entlastet. Es ist davon auszugehen, dass sie zukünftig weniger und weniger aufwendige Datenanfragen berichtspflichtiger Betriebe erhalten werden. Der sog. trickle-down-effect wird also nachlassen. Denn auch der ein oder andere Auftraggeber mit mehr als 250, aber weniger als 1.000 Mitarbeitern, der nach den bisher geltenden Regelungen einen Bericht erstellen müsste, wird nun nicht mehr berichtspflichtig sein und seine Auftragnehmer in der Wertschöpfungskette nicht mit dem Ausfüllen von Fragebögen belasten.

Nun muss noch die formale Annahme der Trilogeinigung erfolgen. Das Parlament wird am 11. Dezember im Rechtsausschuss abstimmen und anschließend am 16. Dezember im Plenum. Bei Annahme durch beide Gesetzgeber können die Änderungen anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und noch rechtzeitig vor Jahresende in Kraft treten. Anschließend müssen die Gesetze noch in nationales Recht überführt werden.

Registrierte Mitglieder erhalten Zugriff auf detaillierte Informationen und Dokumente.

Eingeloggt bleiben

Als registriertes Mitglied des BVN stehen Ihnen weitere Informationen und Downloads zur Verfügung.