Arbeit und Soziales

Ausländische Arbeitnehmer: Jahreskontingent 2025 der Westbalkanregelung ausgeschöpft

Das jährliche Kontingent der sogenannten Westbalkanregelung ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) Anfang Dezember 2025 ausgeschöpft. Damit sind alle 50.000 Zustimmungen für dieses Jahr vergeben.

Arbeitgeber, die bislang keine Zustimmung im Rahmen der Westbalkanregelung erhalten haben, müssen daher mit Ablehnungen rechnen. Wichtiger Hinweis: Abgelehnte Anträge werden nicht in das Kontingent des kommenden Jahres übernommen. Neue Anträge sind erst wieder ab Januar 2026 möglich.

Die Festlegung des jährlichen Kontingents auf 50.000 Zustimmungen erfolgte zum 1. Juni 2024. Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD ist jedoch vorgesehen, die Westbalkanregelung künftig auf 25.000 Zustimmungen pro Jahr zu begrenzen. Diese geplante Halbierung stößt insbesondere in der Bauwirtschaft auf Kritik. Angesichts des demografischen Wandels ist die deutsche Wirtschaft – vor allem das Baugewerbe – in erheblichem Maße auf legale Erwerbsmigration angewiesen.

Die Westbalkanregelung hat sich seit ihrer Einführung als praxisnahes und wirksames Instrument bewährt, um erfahrenen Arbeitskräften aus den Westbalkan-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen – auch dann, wenn keine formale Berufsanerkennung vorliegt.

Deshalb setzen wir uns weiterhin für die Beibehaltung und Weiterentwicklung dieser Regelung ein. Eine verlässliche und ausreichende Kontingentierung ist entscheidend, um den Fachkräftebedarf in zentralen Branchen dauerhaft zu sichern.

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