Arbeit und Soziales

EuGH zur Arbeitszeit: Fahrten im Firmenfahrzeug gelten als Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fahrzeiten im Firmenfahrzeug, die Beschäftigte zu einer festgelegten Zeit und gemeinsam vom Sammelpunkt zur Baustelle zurücklegen, als Arbeitszeit gelten. 

Das Urteil vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) betrifft besonders Unternehmen im Baugewerbe, in denen Sammeltransporte zu wechselnden Baustellen üblich sind.

Im entschiedenen Fall fuhren die Beschäftigten zunächst selbstständig von zuhause zu einem Stützpunkt. Von dort brachte ein vom Arbeitgeber organisierter Transport alle Arbeitnehmer mit einem Firmenfahrzeug zum jeweiligen Einsatzort. Der EuGH stellte klar, dass diese Fahrten ein notwendiger Bestandteil der beruflichen Tätigkeit sind. Die Mitarbeiter können die eigentliche Arbeit nur ausführen, wenn sie den mit Material beladenen Firmenwagen nutzen und zum entsprechenden Arbeitsort gelangen. gleichzeitig stehen sie während dieser Fahrten unter der vollständigen Weisung des Arbeitgebers, denn Zeitpunkt, Fahrzeug, Route und Sammelpunkt sind vorgegeben. Die Beschäftigten können die Zeit daher nicht frei gestalten und sind in dieser Zeit bereits im Dienst.

Wichtig ist: Die Entscheidung betrifft nur das Arbeitszeitrecht. Für die Bezahlung solcher Wegezeiten gilt weiterhin, was in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen geregelt ist. Im Baugewerbe gibt es hierzu klare tarifliche Vorgaben. Auch der Weg von zuhause zum Sammelpunkt bleibt unverändert Privatsache und zählt nicht zur Arbeitszeit. Ebenfalls nicht zur Arbeitszeit gehören die Pausenzeiten. Diese werden bei der Berechnung der täglichen Höchstarbeitszeiten unberücksichtigt gelassen.

Für Betriebe hat das Urteil dennoch praktische Auswirkungen. Fahrten im Sammeltransport müssen künftig bei der Berechnung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden und der täglichen Ruhezeit berücksichtigt werden. Gerade bei entfernten Baustellen kann das den zeitlichen Rahmen des Arbeitstags verschieben und die Einsatzzeiten verändern. Unternehmen sollten daher ihre Transport- und Arbeitszeitmodelle überprüfen und anpassen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig den betrieblichen Ablauf sicherzustellen.

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