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Teilerfolg bei der EU-Entwaldungsverordnung – weiterer Aufschub und praxisnahe Ausgestaltung

Die sogenannte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird voraussichtlich um ein weiteres Jahr verschoben. Der endgültige Beschluss des Europäischen Parlaments steht zwar noch aus, doch die politische Einigung deutet klar auf eine erneute Fristverlängerung sowie deutliche Nachbesserungen hin.

Das Baugewerbe begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die EU-Kommission muss nun bis April 2026 weitere Entlastungen prüfen – ein wichtiges Signal, da die bisherigen, sehr umfangreichen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten insbesondere kleine und mittlere Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe deutlich überfordert hätten.

Die Verschiebung und die angekündigte Nachjustierung führen zu einer spürbaren Entschärfung der Regelungen. Für Betriebe bedeutet das: mehr Zeit, weniger Bürokratie und die Aussicht auf eine praxistauglichere Umsetzung.

Kurz gesagt: Der Schutz der weltweiten Wälder ist und bleibt ein wichtiges Ziel, das auch das Baugewerbe ausdrücklich unterstützt. Ohne den nun absehbaren und zugleich notwendigen Aufschub – flankiert von Maßnahmen hin zu realistischen Anforderungen für das Baugewerbe – bleibt der Praxisbezug jedoch auf der Strecke und die Umsetzung für viele Betriebe schlicht nicht leistbar.

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