der Verband berichtet
"Bau-Turbo" seit 30. Oktober 2025 in Kraft
Ziel des Gesetzes ist es, den Gemeinden Erleichterungen von Wohnbauvorhaben zur Verfügung zu stellen und den Mietwohnungsbestand durch eine befristete Fortgeltung von Instrumenten zu stärken.
Hier können Sie den Gesetzestext einsehen.
Weitere Informationen folgen in Kürze.